Axel Springer: Etliche soziale Leistungen futsch

Einen „Kahlschlag“ kritisieren Betriebsräte bei Axel Springer nach Abschluss von Verhandlungen über die freiwilligen sozialen Leistungen im Konzern. Trotz intensiver Verhandlungen seit November 2015 und einer Auseinandersetzung mit dem Vorstand auch auf einer Betriebsräteversammlung sei es nicht gelungen, den Katalog Freiwilliger Leistungen der Axel Springer SE für die Beschäftigten im bisherigen Umfang zu erhalten.

Wie Gesamt- und Konzernbetriebsrat gestern informierten, sei zunächst das Weihnachtsgeld futsch. Angestellte erhielten bislang von der Axel Springer SE die tarifliche Jahresleistung von 95 Prozent, Redakteurinnen und Redakteure von 90 Prozent jeweils auf 100 Prozent aufgestockt. Diese Aufstockung – das „Weihnachtsgeld“ – wurde zudem auf das vereinbarte Gehalt gezahlt. Künftig gäbe es im November nur noch die tarifliche Jahresleistung, ausschließlich auf Basis des Tarifgehaltes. Das dürften in der Regel einige hundert Euro weniger sein.

Ebenfalls gestrichen sind die Zuschläge für Sonnabenddienste sowie für zusätzliche Arbeit an freien Tagen. Auch das ginge den Beschäftigten „massiv an den Geldbeutel“. Die Betriebsräte fürchten, dass es künftig schwer werden dürfte, jemanden zum Dienst an eigentlich freien Tagen zu bewegen.

Schließlich entfällt der bisherige finanzielle Schutz bei Herabgruppierungen. Dieser gab Beschäftigten, die das 53. bzw. 55. Lebensjahr überschritten hatten und betriebsbedingt oder wegen geminderter Leistungsfähigkeit ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben konnten, unter bestimmten Bedingungen einen Bestandsschutz für ihre Gehälter. Hier seien „ältere und gesundheitsbeeinträchtigte Mitarbeiter“ betroffen. „Ist das gerecht? Ist das sozial?“, fragen die Interessenvertreter. Sie werfen der Arbeitgeberseite vor, durch „rigoroses“ und „knallhartes“ Vorgehen das Image eines sozialen und verantwortungsvollen Unternehmens „durch Sparen an der falschen Stelle“ zu ramponieren. Gesamt- und Konzernbetriebsrat hätten einer Vereinbarung letztlich nur zugestimmt, da sonst alle übrigen freiwilligen Leistungen des Konzerns, etwa Krankengeldzuschuss und Jubiläumsgeld, ebenfalls umgehend entfallen wären.

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