BDZV besteht weiter auf Kappung bei Berufsjahren und Reduzierung der Jahresleistung
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bleibt bei seiner Forderung nach einer Kappung bei den Berufsjahren und einer politisch motivierten Kürzung der Jahresleistung. In der dritten Verhandlungsrunde am 22. Oktober 1997 wiederholten die Verleger-Vertreter in Düsseldorf ihre bekannte Position: Am Ende der Verhandlungen müsse eine deutliche Kostenentlastung für die Verlage stehen. Diese Forderung wurde nicht ökonomisch begründet: Die Absenkung der Jahresleistung auf 95 Prozent als Kompensation für die Beibehaltung der Lohnfortzahlung bei Krankheit wird ausdrücklich nur deshalb verlangt, weil „dies jetzt so üblich ist“. Auch die Kappung nach dem 11. Berufsjahr soll in erster Linie dazu dienen, die „Marktverhältnisse einzufangen“; schließlich gebe es genügend Pauschalisten, die für drei- bis viertausend Mark im Monat arbeiteten.
Noch immer keine Einigung gibt es über den Abschluß eines neuen Gehaltstarifvertrags. Der BDZV macht nach wie vor zur Vorbedingung für eine 1,5prozentige Erhöhung, daß zuvor die Jahresleistung abgesenkt wird und zudem die „Ost-Klausel“ verlänger wird. Das hatten die Gewerkschaften in der 2. Verhandlungsrunde am 2. Oktober einhellig abgelehnt.
Arbeitszeit: Noch keine Annäherung
Bei den Verhandlungen über die Arbeitszeit hat der BDZV den gemeinsamen Vorschlag von IG Medien und DJV über eine betriebliche Öffnungsklausel für die Ausgestaltung der Arbeitszeitregelung abgelehnt. Der Vorschlag enthielt im Kern eine Öffnungsklausel, die eine betrieblich geregelte Umsetzung der 36,5-Stunden-Woche ermöglichte. Durch Betriebsvereinbarung könnte dann geregelt werden, daß wöchentlich bis zu 38 Stunden gearbeitet werden kann, wenn die Differenz zur 36,5-Stunden-Woche durch freie Tage abgegolten wird. Statt dessen soll nach Meinung des BDZV „individuell“ zwischen Redakteur und Vorgesetztem geregelt werden, wie gravierende Überschreitungen der 36,5-Stunden-Woche vermieden werden sollen.
Der Kompromißvorschlag der Gewerkschaften hatte folgenden Wortlaut: „Mit Abschluß des Tarifvertrags gilt die 36,5-Stunden-Woche unverändert. Durch Betriebsvereinbarung kann die Arbeitszeit bis auf 38 Stunden pro Woche ausgedehnt werden. Die Betriebsvereinbarung kann auf die unterschiedlichen betrieblichen Situationen bezogene Regeln für die Freizeitabgeltung festlegen. Dabei können die Maximalzahl der in einem bestimmten Zeitraum abzugeltenden freien Tage, Abnahmeverpflichtung und Verfallsfristen geregelt werden. In Ausnahmefällen kann erforderlichenfalls die Abgeltung von freien Tagen in Geld vereinbart werden. Der Zeitpunkt zur Einführung der 35-Stunden-Woche wird bis zum 1. Mai 2000 ausgesetzt.“
Die Kollegen des DJV haben dem BDZV im Verlauf der Verhandlungen einen neuen Vorschlag überreicht, der vorsieht, daß „geringfügige Überschreitungen“ der Arbeitszeit mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Erst bei regelmäßiger Überschreitung innerhalb eines Quartals soll ein Ausgleichsanspruch entstehen. Die IG Medien muß über diese Vorstellung noch intern in ihrer Tarifkommission beraten.
Als neuer Verhandlungstermin wurde der 20./21. November 1997 in Hamburg vereinbart.