Bedeutung der Freien an Tageszeitungen nimmt zu

Gespräch mit dem BDZV

Nach zwei Jahren Terminsuche war es am 18. April 1997 endlich soweit: Die IG Medien und der DJV trafen sich in Frankfurt am Main mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu einem Gespräch über die Situation der freien Journalistinnen und Journalisten und den Tarifvertrag für Freie an Tageszeitungen.

Konkrete Ergebnisse gab es zwar nicht, aber immerhin die gegenseitige Versicherung, daß man im Gespräch über die Situation der Freien bleiben müssen, weil diese Berufsgruppe in der Zeitungsbranche ständig an Bedeutung zunimmt. Auch vom BDZV wird jetzt bestätigt, was viele längst wissen: Die klassische journalistische Arbeit, also das Recherchieren und Schreiben, wird zunehmend von freien Kolleginnen und Kollegen erledigt, während die Redakteurinnen und Redakteure „andere Aufgaben“, also z.B. technische Arbeiten und Managementfunktionen, übernehmen (müssen). Welche berufs- und tarifpolitischen Folgerungen aus diesen strukturellen Verschiebungen gezogen werden müssen, soll in den nächsten Monaten diskutiert werden.

Bei dem Tarifgespräch wurden auch die konkreten Probleme angesprochen, die sich derzeit bei der Anwendung des Freien-Tarifvertrags ergeben. Die IG Medien forderte den BDZV auf klarzustellen, daß Abschläge bei Fotos, die digitalisiert angeliefert werden, nicht zulässig sind. Ebenso soll sichergestellt werden,daß die im Bundesurlaubsgesetz verankerten Urlaubsansprüche von arbeitnehmerähnlichen Freien realisiert werden können.

Dissens gibt es bei urheberrechtlichen Fragen z.B. über eine Zusatzvergütung, wenn Beiträge für Tageszeitungen zusätzlich auch online oder auf CD-ROM genutzt werden.

Ohne Erfolg blieb die Aufforderung an den BDZV, den Freien-Tarifvertrag auch in Hessen und in den neuen Bundesländern zu tarifieren.

 

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