Endlich Urlaubsentgelt für Freie Fotografen!

Erfolg gegen Springer-Verlag

Honorarfortzahlung während des Urlaubs für freie Pressefotografen – das ist im großen und reichen Hause Springer meist unter den Tisch gefallen. Für den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ist es nur Voraussetzung, daß er oder sie wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist sowie mindestens ein Drittel des Einkommens mit journalistischer Arbeit bei einem Verlag verdient. Eine Anmeldung als Arbeitnehmerähnliche/er im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen ist für der Urlaubsanspruch nicht erforderlich Im Hause Springer wurde ein derartiges Urlaubsentgelt bisher in der Regel abgelehnt. Ein Münchner Fotograf von der „Bild-Zeitung“ beauftragte nun die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Angelika Rüller, den Anspruch einzuklagen. Der Verlag wollte zunächst trotz der Klage nicht zahlen. Begründung: Die Meldung der Urlaubsentgeltsansprüche sei zu spät erfolgt. Im Tarifvertrag stünde eine Ausschlußfrist von drei Monaten.

Dieser Argumentation schloß sich das Münchner Arbeitsgericht nicht an. Es gab zu erkennen, daß für die Verfallsfrist der Urlaubsentgeltansprüche nicht der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche maßgebend sei, sondern das Bundesurlaubsgesetz. Und da beträgt die Frist für Geltendmachung von Urlaubsansprüchen rückwirkend zwei Jahre. Das Gericht ließ klar erkennen, daß es auch so entscheiden würde.

Der Axel Springer Verlag hat es nicht auf diese Entscheidung ankommen lassen, sondern freiwillig bezahlt und auch mit dem klagenden Kollegen eine Vereinbarung über die künftige Zahlung des Urlaubsentgelts getroffen. Insgesamt hatte der Fotograf ca. 16000 Mark Urlaubsentgelt für die zurückliegenden zwei Jahre gefordert.

Um nun alle bei der „Bild-Zeitung“ beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Fotografinnen und Fotografen in den Genuß des Urlaubsentgelts kommen zu lassen, strebt der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung an, in der das Verfahren für die Urlaubsentgeltgewährung für alle Arbeitnehmerähnlichen festgelegt wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gehaltserhöhung bei dpa gefordert

Für die Nachrichtenagentur dpa, ihre Landesbüros und die dpa-Tochterunternehmen im zentralen Newsroom in Berlin haben die Tarifverhandlungen am 15. Januar begonnen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert in den zusammen mit dem DJV aufgenommen Verhandlungen eine einheitliche Erhöhung aller Gehälter um einen Festbetrag von 350 Euro im Monat.
mehr »

Shorts sind keine Hosen

Ein Video-Clip zeigt, wie die Entsorgungsbetriebe einer großen Ruhrgebietsstadt Sperrmüll aufladen und entsorgen. Ein anderer befasst sich mit einem Fußballspiel des Regionalligisten Rot-Weiss-Essen. Und dann noch ein Clip, indem eine junge Redakteurin ihren Arbeitsalltag bei der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Funke Mediengruppe) in Bochum beschreibt.
mehr »

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »