Endlich Urlaubsentgelt für Freie Fotografen!

Erfolg gegen Springer-Verlag

Honorarfortzahlung während des Urlaubs für freie Pressefotografen – das ist im großen und reichen Hause Springer meist unter den Tisch gefallen. Für den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ist es nur Voraussetzung, daß er oder sie wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist sowie mindestens ein Drittel des Einkommens mit journalistischer Arbeit bei einem Verlag verdient. Eine Anmeldung als Arbeitnehmerähnliche/er im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen ist für der Urlaubsanspruch nicht erforderlich Im Hause Springer wurde ein derartiges Urlaubsentgelt bisher in der Regel abgelehnt. Ein Münchner Fotograf von der „Bild-Zeitung“ beauftragte nun die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Angelika Rüller, den Anspruch einzuklagen. Der Verlag wollte zunächst trotz der Klage nicht zahlen. Begründung: Die Meldung der Urlaubsentgeltsansprüche sei zu spät erfolgt. Im Tarifvertrag stünde eine Ausschlußfrist von drei Monaten.

Dieser Argumentation schloß sich das Münchner Arbeitsgericht nicht an. Es gab zu erkennen, daß für die Verfallsfrist der Urlaubsentgeltansprüche nicht der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche maßgebend sei, sondern das Bundesurlaubsgesetz. Und da beträgt die Frist für Geltendmachung von Urlaubsansprüchen rückwirkend zwei Jahre. Das Gericht ließ klar erkennen, daß es auch so entscheiden würde.

Der Axel Springer Verlag hat es nicht auf diese Entscheidung ankommen lassen, sondern freiwillig bezahlt und auch mit dem klagenden Kollegen eine Vereinbarung über die künftige Zahlung des Urlaubsentgelts getroffen. Insgesamt hatte der Fotograf ca. 16000 Mark Urlaubsentgelt für die zurückliegenden zwei Jahre gefordert.

Um nun alle bei der „Bild-Zeitung“ beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Fotografinnen und Fotografen in den Genuß des Urlaubsentgelts kommen zu lassen, strebt der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung an, in der das Verfahren für die Urlaubsentgeltgewährung für alle Arbeitnehmerähnlichen festgelegt wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Lokaljournalismus: Die Welt vor der Haustür

"Echte Reporter*innen sitzen nicht in der Bundespressekonferenz, sondern schießen um 11 Uhr Fotos beim Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr, schauen sich nachmittags das Kindertheater in der Turnhalle an und schreiben am Abend bei der Hauptversammlung des Geflügelzuchtvereins mit.“ Wer nach einer Definition von Lokaljournalismus sucht: Das wäre eine.
mehr »

Berufsbild Dadfluencer: „Papa ohne Plan“

Auf Social Media lässt sich ein neuer Trend beobachten: Väter setzen sich in ihren Accounts öffentlich, selbstkritisch und selbstbewusst mit ihrer Vater-Rolle, ihren Unsicherheiten und ihren biographischen Prägungen als Mann und Sohn auseinander. Das ist ein relativ neues Phänomen. Wir sprachen mit dem Dadfluencer Felix Schenk.
mehr »

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »

Streik bei dpa-Tochter: news aktuell

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verlängert den Warnstreik bei der dpa-Tochter news aktuell in Hamburg und erhöht damit abermals den Druck. Nachdem die Beschäftigten bereits am 23. und 24. September die Arbeit niedergelegt haben, wird der Arbeitskampf am 25. September fortgesetzt.
mehr »