Endlich Urlaubsentgelt für Freie Fotografen!

Erfolg gegen Springer-Verlag

Honorarfortzahlung während des Urlaubs für freie Pressefotografen – das ist im großen und reichen Hause Springer meist unter den Tisch gefallen. Für den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ist es nur Voraussetzung, daß er oder sie wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig ist sowie mindestens ein Drittel des Einkommens mit journalistischer Arbeit bei einem Verlag verdient. Eine Anmeldung als Arbeitnehmerähnliche/er im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen ist für der Urlaubsanspruch nicht erforderlich Im Hause Springer wurde ein derartiges Urlaubsentgelt bisher in der Regel abgelehnt. Ein Münchner Fotograf von der „Bild-Zeitung“ beauftragte nun die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Angelika Rüller, den Anspruch einzuklagen. Der Verlag wollte zunächst trotz der Klage nicht zahlen. Begründung: Die Meldung der Urlaubsentgeltsansprüche sei zu spät erfolgt. Im Tarifvertrag stünde eine Ausschlußfrist von drei Monaten.

Dieser Argumentation schloß sich das Münchner Arbeitsgericht nicht an. Es gab zu erkennen, daß für die Verfallsfrist der Urlaubsentgeltansprüche nicht der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche maßgebend sei, sondern das Bundesurlaubsgesetz. Und da beträgt die Frist für Geltendmachung von Urlaubsansprüchen rückwirkend zwei Jahre. Das Gericht ließ klar erkennen, daß es auch so entscheiden würde.

Der Axel Springer Verlag hat es nicht auf diese Entscheidung ankommen lassen, sondern freiwillig bezahlt und auch mit dem klagenden Kollegen eine Vereinbarung über die künftige Zahlung des Urlaubsentgelts getroffen. Insgesamt hatte der Fotograf ca. 16000 Mark Urlaubsentgelt für die zurückliegenden zwei Jahre gefordert.

Um nun alle bei der „Bild-Zeitung“ beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Fotografinnen und Fotografen in den Genuß des Urlaubsentgelts kommen zu lassen, strebt der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung an, in der das Verfahren für die Urlaubsentgeltgewährung für alle Arbeitnehmerähnlichen festgelegt wird.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Medizinische Hilfe wird verweigert

Willkürlich inhaftiert zu sein ist das eine, in der Haft krank zu sein und die dringend erforderliche medizinische Versorgung nicht zu erhalten ist das andere. Genau das müssen gerade mehrere Journalist*innen in Aserbaidschan erleiden.
mehr »

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

"Volle Portion für alle“ – mit großem Engagement wollen die Mitarbeitenden der tariflosen Tochtergesellschaften von Ostsee-Zeitung (Rostock) und Lübecker Nachrichten der Zweiklassen-Gesellschaft ein Ende bereiten. Die Redakteur*innen der Lübecker Nachrichten Media GmbH sind daher nun für zwei Tage in einen Warnstreik getreten.
mehr »

Duell, Triell, Bagatell

Medien beeinflussen die Wahlentscheidungen der Bürger*innen zwar nur gering, aber wenige Prozente können das politische Spektrum in Deutschland verschieben. Grund genug, die Wahlkampfberichterstattung aus demokratischer Sicht genauer unter die Lupe zu nehmen – ihre Knackpunkte und ihre Perspektiven.
mehr »

dpa: Streik führt zum Tarifergebnis

Die fünfte Tarifverhandlungsrunde für die rund 800 Beschäftigten der Deutsche Presse Agentur (dpa), ihrer Landesbüros und der Tochtergesellschaften im Newsroom endete am 27. März mit einem gemeinsamen Tarifergebnis von ver.di, dem DJV und der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa).
mehr »