Synchronschauspieler, Synchronregisseurinnen und Dialogbuchautoren werden künftig am wirtschaftlichen Erfolg der von ihnen synchronisierten Filme und Serien beteiligt. Möglich ist das dank einer nun von ver.di abgeschlossenen gemeinsamen Vergütungsregel. Erstmals in der Geschichte der Branche profitierten damit die Kreativen von den Einnahmen, die aus der Verwertung ihrer schöpferischen Leistungen entstehen, würdigte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel diesen Meilenstein.
Abgeschlossen hat ver.di die erste gemeinsame Vergütungsregel dieser Art mit Constantin Film und Studiocanal. Sie gilt daher nur für die von den beiden Filmverleihern vertriebenen Produktionen. Ebenfalls an der Seite von ver.di an den Verhandlungen beteiligt waren der Bundesverband Schauspiel (BFFS), der Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) sowie der Bundesverband Regie (BVR).
„Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urheber im Synchronbereich“, sagte von Fintel. Bisher werden Kreative im Synchronbereich wie auch in anderen Teilbereichen des Films lediglich einmalig und pauschal vergütet, eine Praxis, die von Fintel „unfair“ nennt. Ein möglicher finanzieller Erfolg des Films, zu dem die Kreativen mit ihrer Arbeit maßgeblich beitragen, werde darin nicht berücksichtigt. Als unfair hatte das seinerzeit auch der Synchronschauspieler Markus Off empfunden. Die deutsche Synchronstimme des Schauspielers Johnny Depp in den ersten drei Teilen von „Fluch der Karibik“ hatte deshalb in einem mehr als zehn Jahre dauernden Rechtsstreit von Walt Disney eine Nachzahlung erstritten, die das Zehnfache der ursprünglichen Gage betrug. Grundlage für Offs Klage war der sogenannte „Fairnessparagraph“ 32a des Urheberrechtsgesetzes. Danach kann ein*e Künstler*in eine Nachforderung verlangen, wenn zwischen der vereinbarten Vergütung und den Einnahmen aus der Nutzung des dabei entstandenen Werkes ein eklatantes Missverhältnis besteht.
Nicht zuletzt sei es auch der Klage von Off zu verdanken, dass dieser Paragraph nun auch in der Vergütungspraxis festgeschrieben wurde, betonte von Fintel. Statt die finanzielle Beteiligung am Erfolg eines Films einklagen zu müssen, können sich Kreative aus dem Synchronbereich nun künftig auf die gemeinsame Vergütungsregel berufen.
Mehr Informationen zu den Regelungen der gemeinsamen Vergütungsregel im Einzelnen auf filmunion.verdi.de