Das Verfahren des Synchronschauspielers Marcus Off gegen Walt Disney ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Nichtzulassungsbeschwerde des US-amerikanischen Medienkonzerns zurückgewiesen und damit das Urteil des Berliner Kammergerichts vom 01. Juni 2016 bestätigt, wonach Off eine Nachvergütung in Höhe des Zehnfachen der ursprünglich vereinbarten Gage zusteht. M Online hatte über das Urteil berichtet.
Unterstützt und finanziert wurde der Prozess vom InteressenVerband Synchronschauspieler e.V. (IVS). Grundlage für die Klage von Marcus Off war § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der sogenannte Bestsellerparagraf, wonach ein_e Künstler_in eine Nachforderung dann geltend machen kann, wenn zwischen der vereinbarten Gegenleistung und den Erträgen aus der Nutzung des Werkes ein auffälliges Missverhältnis besteht. Der Synchronschauspieler Off hatte in den ersten drei Teilen des Piratenfilms „Fluch der Karibik“ Hauptdarsteller Johnny Depp alias Captain Jack Sparrow synchronisiert und dafür nach Ansicht der Klage eine im Vergleich zum Verwertungserfolg unangemessene Vergütung erhalten.
Das seit über zehn Jahren laufende Verfahren betraf erstmals den Nachvergütungsanspruch eines Schauspielers aus der Synchronbranche. IVS-Vorstand Till Völger kritisiert in einer Pressemitteilung jedoch, dass es nach wie vor an einer rechtssicheren Branchenlösung fehle: „Wir wollen gemeinsam mit den Produzenten und Verleihern zu Ergebnissen kommen, die für alle Beteiligten positive Effekte mit sich bringen.“ Aktuell unterstütze der IVS zudem noch drei weitere Nachvergütungsverfahren, wovon er zwei auch finanziere.