Erhöhung der Honorare für Freie an Tageszeitungen

Die Honorare für Text- und Bildbeiträge der arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen werden rückwirkend zum 1. August um 3,3 Prozent erhöht. Darauf einigten sich die IG Medien, der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger am 31. August 1999 in Bonn. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.

Die IG Medien hatte eine Erhöhung von 6,5 Prozent für freie Journalistinnen und Journalisten wie für Redakteurinnen und Redakteure gefordert. Bereits zwei Wochen zuvor war vereinbart worden, die Gehälter für Redakteurinnen und Redakteure um 3,3 Prozent zu erhöhen.

Der Verlegerverband lehnte Verhandlungen über weitere Tarifmaterien wie z.B. Urheberrecht, Ausweitung des Geltungsbereiches auf das Hessen und die neuen Bundesländer ab, signalisierte aber Bereitschaft, über das Urheberrecht zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen.

Zur Vereinfachung werden die Honorarsätze auf volle Pfennigbeträge auf- bzw. abgerundet.

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