Klare Grenzen für die Bezahlung von Schauspielerinnen und Schauspielern
Der erste Tarifvertrag, der speziell die Vergütungen der über 10.000 Schauspielerinnen und Schauspieler bei Film-Dreharbeiten regelt, ist rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Der Tarifvertrag wurde zwischen ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) auf der einen Seite und der Produzentenallianz auf der anderen Seite abgeschlossen. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2016.
Der Gagen-Tarifvertrag gewährleistet weiterhin die bisherige Praxis, eine angemessene Grundvergütung für die unterschiedlichen Schauspielpersönlichkeiten im Wege individueller Verhandlungen zwischen Produzenten- und Schauspielerseite zu finden. Ein differenziertes Gagenraster wird nicht geschaffen. Allerdings wird durch eine Einstiegsgage von 750 Euro pro Drehtag eine wichtige Grundlinie für die Schauspielerinnen und Schauspieler fixiert, unter der ausgebildete Berufseinsteiger und selbstverständlich auch ihre Kolleginnen und Kollegen mit mehr Berufserfahrung nicht vergütet werden dürfen. Ist mit dem Produzenten ein senderseitiges Wiederholungshonorar vereinbart, beträgt die Einstiegsgage 725 Euro. Nach 18 Monaten Laufzeit steigen die Einstiegsgagen um jeweils 25 Euro.
Weniger Drehtage.
„Für Filmschauspieler und -schauspielerinnen bietet dieser Tarifabschluss Schutz vor weiter sinkenden Drehtagsgagen. Gerade bei Berufseinsteigern war in den letzten Jahren ein Verfall der Gagenhöhen zu verzeichnen. Es ist eine oft verkannte aber bittere Realität, dass der Schauspiel-Beruf nur unterdurchschnittliche Jahreseinkommen ermöglicht. Der Grund dafür sind die sinkende Anzahl an Produktionen und Drehtagen sowie zu niedrige Budgets, so dass Gagen gedrückt werden. Nun sind für Fernseh-Sender und Filmproduzenten klare Grenzen für TV- und Kinofilme bei der Bezahlung von Schauspielerinnen und Schauspielern gesetzt“, erklärte der ver.di-Verhandlungsführer für den Filmbereich Matthias von Fintel. Allerdings sei es noch nicht gelungen, Grundvergütungen auch für sogenannte hochfrequente Produktionen wie Telenovelas oder Daily Soaps zu vereinbaren.
Der Tarifvertrag bestätigt zudem ausdrücklich das bestehende Eckpunktepapier zu Sozialversicherungs-Regeln, nach denen Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Auch erklären sich die Produzenten bereit, künftig Drehtag-Informationen an die Verwertungsgesellschaft GVL weiterzuleiten, mit denen die Gelder aus gesetzlichen Zweitverwertungsrechten an die Schauspielerinnen und Schauspieler berechnet werden. Zudem wird unter Bezugnahme auf den zwischen ver.di und der Produzentenallianz abgeschlossenen Tarifvertrag für Kleindarstellerinnen und Kleindarsteller nun auch die Abgrenzung zwischen Komparserie und Schauspiel präzisiert. Schauspielerinnen und Schauspieler in Arbeitsverträgen werden künftig auch mit dieser Berufsbezeichnung benannt und nicht unzutreffend nur als „Darsteller“.