Erster Tarifvertrag für freie Mitarbeiter im Privaten Rundfunk abgeschlossen

Haustarifvertrag bei n-tv

Die IG Medien hat mit dem Fernsehsender n-tv in Berlin den ersten Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Privaten Rundfunk abgeschlossen. Der Haustarif regelt Mindestansprüche für regelmäßig beschäftigte „arbeitnehmerähnlichen Personen“, wie die Freien im Tarifvertragsgesetz bezeichnet werden.Der Tarifvertrag gibt den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nachrichtenkanals erstmals einen Anspruch auf einen sechswöchigen bezahlten Urlaub, wie er für die festangestellten Beschäftigten des Senders längst besteht. Außerdem schützt der Haustarif die Freien vor dem kurzfristigen Verlust ihrer Beschäftigung und sichert während der Beschäftigungszeit ein regelmäßiges Monatseinkommen. Der Tarifvertrag soll am 1. August 2000 in Kraft treten.

Obwohl die Ansprüche auf die Leistungen aus dem Tarifvertrag frühestens sechs Monate nach dem Beginn der Tätigkeit bei n-tv entstehen, wertet die IG Medien den Abschluss als positives Signal für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Privaten Rundfunk, die bislang ohne jede tarifliche Absicherung arbeiten. Gerade in der Branche des Privaten Rundfunks, die sehr stark auf Freie zurückgreife, sei ein solcher Schritt überfällig, sagte Steffen Damm, der Verhandlungsführer der IG Medien. Ziel der Gewerkschaft sei es deshalb, auch in weiteren Unternehmen Tarifverträge für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzuschließen. „Außerdem stehen Verhandlungen über Honorarfortzahlungen im Krankheitsfall und die tarifliche Vereinbarung von Honorarhöhen auf der Tagesordnung.“

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