Erstmals Mindesthonorar

Gemeinsame Vergütungsregeln für Regisseure und Schauspieler mit ProSiebenSat.1 beschlossen

Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. (BVR) und der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) haben sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf gemeinsame Vergütungsregeln gemäß §§ 32 a, 36 UrhG geeinigt.


Damit wird zum ersten Mal eine kollektivvertragliche Regelung nach dem Urhebervertragsrecht für Fernsehproduktionen vereinbart. Sie gilt für alle Sender der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, die sich damit nachhaltig auch zu ihrer Branchenverantwortung bekennt, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Festgelegt wird erstmals ein Mindesthonorar für fiktionale TV-Movies und Serien sowie für Kino-Koproduktionen der ProSiebenSat.1 TV Deutschland. Darüber hinaus erhalten Regisseure und Schauspieler bei entsprechender Zuschauerreichweite eine Folgevergütung sowie eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen, wenn sich eine Produktion auch hier als Erfolg herausstellt. In diesem neuen Vergütungsmodell werden auch Altfälle seit 2002 berücksichtigt, dem Jahr des Inkrafttretens des Urhebervertragsrechts, so dass es zum Teil zu beträchtlichen Nachvergütungen für in der Vergangenheit besonders erfolgreiche TV-Movies, Serien und Kinofilme kommen wird.
Stephan Wagner und Peter Carpentier, geschäftsführende Vorstände des BVR erklärten: „Wir haben uns in sehr konstruktiven Gesprächen mit ProSiebenSat.1 aufeinander zubewegt. Das Ergebnis ist ein Folgevergütungssystem, das einerseits die Ansprüche der Schauspieler und Regisseure konkret verbrieft und anderseits den Rahmenbedingungen privater Sender gerecht wird.“ Die BFFS-Vorstände Heinrich Schafmeister und Michael Brandner „erkennen dabei besonders an, dass ProSieben Sat.1 TV Deutschland gerade als privatwirtschaftlich organisierte Sendergruppe als erste überhaupt bereit ist, auf Grundlage einer gemeinsamen Vergütungsregel den Ansprüchen dieser Berufsgruppe gerecht zu werden“. „Da bei diesem Folgevergütungsmodell jeder erreichte Zuschauer und Nutzer von Onlineangeboten zählt, berücksichtigt das System alle technischen Verbreitungsformen und hilft, Eingangshindernisse für neue Sender bzw. Auswertungen zu vermeiden. Und das ist gut für alle“, schätzte Dr. Stefan Gärtner, Leiter Koproduktion und Filmpolitik ProSiebenSat.1 TV Deutschland ein. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln wurden am 1. Juli 2013 von den Beteiligten in Unterföhring unterzeichnet und treten sofort in Kraft. Sie haben zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2015.

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