Fest eingeplant, dann Arbeitnehmer

BAG-Entscheidung zu Pauschalisten in Redaktionen

Journalisten, die von einer Redaktion als Pauschalisten beschäftigt werden, können rechtlich gesehen Arbeitnehmer sein, wenn sie – beispielsweise durch Dienstpläne – fest in den Arbeitsablauf eingebunden sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Der 5. BAG-Senat hat am 16. Juni 1998 eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes Chem-nitz zurückgewiesen (Az.: 5 AZN 154/98).

Geklagt hatte ein sächsischer Fotojournalist auf Festeinstellung bei der „Chemnitzer Morgenpost“. Durch den Vertrag war er dort seit 1993 als „selbständiger Unternehmer“ verpflichtet, monatlich mindestens 80 Fotos zu liefern, und mußte „im Rahmen betrieblicher Prioritäten freie Arbeitszeitkapazitäten bereit halten“. Hierfür erhielt er eine Pauschale von 5500 Mark. Als er aufgrund seiner ausschließlichen Tätigkeit für die Zeitung die Festanstellung begehrte, wurde er vom Verlag gekündigt. Der Betriebsrat widersprach. Die Kündigungsschutzklage für den jetzt festangestellten Redakteur läuft unabhängig von der entschiedenen Festanstellungsklage weiter. Bereits das sächsische LAG hatte der Klage auf einen festen Arbeitsplatz stattgegeben. Der Verlag habe im Umfang eines vollen Arbeitsverhältnisses über den Fotografen verfügt. Sein Recht zur Absage habe nur formal bestanden, hatte es im Urteil begründet. Der Verlag der Dresdner und Chemnitzer „Morgenpost“ (zu 60 Prozent im Besitz von Gruner+Jahr, 40 Prozent gehören der SPD) hatte dagegen argumentiert, daß die Vorgabe von Ort und Zeit bei Foto-Aufträgen nicht zu einem Arbeitsverhältnis führt. Seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde aber vom BAG zurückgewiesen. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wonach sogenannte Pauschalisten in Redaktionen in der Regel als Redakteurinnen und Redakteure mit Arbeitnehmerstatus anzusehen sind“, begrüßte Manfred Moos von der Tarifabteilung der IG Medien die höchstrichterliche Entscheidung. „Wir werden jetzt prüfen, wo wir unsere Mitglieder ermuntern, ähnliche Klagen zu führen.“ Mittelfristig hofft die IG Medien, so das „Pauschalisten-Unwesen“ stoppen zu können. Seit geraumer Zeit werden besonders bei Tageszeitungen Redakteursstellen abgebaut und durch sogenannte Pauschalisten ersetzt, die für dieselbe Tätigkeit mindestens um ein Drittel schlechter als nach dem Redakteurstarif bezahlt werden. „So wird in vielen Redaktionen ein Zweiklassensystem von Kolleginnen und Kollegen geschaffen“ sagte Moos. Es könne nicht angehen, daß für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werde

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Audiodeskription: Die KI liest vor

Die Hälfte der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet inzwischen auch synthetische oder mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Stimmen, um für Fernsehformate Audiodeskriptionen zu erstellen. Das ergibt sich aus Nachfragen von M bei den neun ARD-Landesrundfunkanstalten und beim ZDF. Neben professionellen Sprecher*innen setzen der MDR, WDR, NDR, Radio Bremen und das ZDF auch auf synthetische oder KI-Stimmen für die akustische Bildbeschreibung.
mehr »

Gendergerechtigkeit per KI überprüfen

Ein Gender-Analyse-Tool der Technischen Universität München zeigt, wie Frauen medial ausgeklammert werden. Das Ziel vom  Gender Equality Tech Tool – GETT  ist es, die Sichtbarkeit von Frauen in der Berichterstattung bewusst zu fördern. Mit GETT kann über eine Kombination aus klassischen Algorithmen und Open-Source-KI-Modellen nachgeprüft werden, wie oft Frauen im Vergleich zu Männern in den Medien genannt und wie sie dargestellt werden.
mehr »