Filmschaffende: 7,6 Prozent Tariferhöhung in drei Stufen

Auf deutliche Tarifverbesserungen für die 25.000 Film- und Fernsehschaffenden, die für die Dauer von einzelnen Filmproduktionen angestellt werden, haben sich ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz am 29. Mai 2018 geeinigt.

Mit dem Tarifergebnis wird die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden begrenzt. Das Rosinenpicken einzelner Bestimmungen zur Arbeitszeit, ohne die dafür fälligen Zuschläge und Gagen zu zahlen, wird unterbunden. Bis Ende 2020 steigen die Tarife in drei Stufen im Durchschnitt um 7,6 Prozent (ab September 2018 um 2 Prozent, mindestens aber um 30 Euro pro Woche, weitere 2,5 Prozent ab Juli 2019 und nochmal 2,25 Prozent ab April 2020.

„Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen. Die Gagenerhöhungen liegen erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt, auch weil wir uns mit der überproportionalen Erhöhung von 30 Euro durchsetzen konnten“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Ein weiterer Erfolg ist die Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle, die auch gleich von den vereinbarten Tarifsteigerungen profitieren.“

Für Hochschul-Abschlussfilme bzw. Debutfilme verabredeten die Tarifparteien ein Regelwerk, wonach von der Budgethöhe abhängige Mindestgagen gelten, die mit den künftigen Erlösen solcher Filme aufgestockt werden müssen. Es soll noch vor Ablauf der Drei-Jahresfrist evaluiert werden.

ver.di konnte zudem vereinbaren, dass die sogenannte Limburger Lösung 2 in den Tarifvertrag aufgenommen wird. Damit ist die Zahlung der Beiträge für die Altersversorgung der Filmschaffenden in der Pensionskasse Rundfunk künftig nicht nur für Auftragsproduktionen von ARD und ZDF, sondern auch für Koproduktionen unter Beteiligungen dieser Sender verpflichtend.

Der gesamte Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Die Erklärungsfrist zum Tarifergebnis läuft bis Ende Juni 2018.

Weitere Infos: https://filmunion.verdi.de

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