Filmschaffende: 7,6 Prozent Tariferhöhung in drei Stufen

Auf deutliche Tarifverbesserungen für die 25.000 Film- und Fernsehschaffenden, die für die Dauer von einzelnen Filmproduktionen angestellt werden, haben sich ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz am 29. Mai 2018 geeinigt.

Mit dem Tarifergebnis wird die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden begrenzt. Das Rosinenpicken einzelner Bestimmungen zur Arbeitszeit, ohne die dafür fälligen Zuschläge und Gagen zu zahlen, wird unterbunden. Bis Ende 2020 steigen die Tarife in drei Stufen im Durchschnitt um 7,6 Prozent (ab September 2018 um 2 Prozent, mindestens aber um 30 Euro pro Woche, weitere 2,5 Prozent ab Juli 2019 und nochmal 2,25 Prozent ab April 2020.

„Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen. Die Gagenerhöhungen liegen erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt, auch weil wir uns mit der überproportionalen Erhöhung von 30 Euro durchsetzen konnten“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Ein weiterer Erfolg ist die Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle, die auch gleich von den vereinbarten Tarifsteigerungen profitieren.“

Für Hochschul-Abschlussfilme bzw. Debutfilme verabredeten die Tarifparteien ein Regelwerk, wonach von der Budgethöhe abhängige Mindestgagen gelten, die mit den künftigen Erlösen solcher Filme aufgestockt werden müssen. Es soll noch vor Ablauf der Drei-Jahresfrist evaluiert werden.

ver.di konnte zudem vereinbaren, dass die sogenannte Limburger Lösung 2 in den Tarifvertrag aufgenommen wird. Damit ist die Zahlung der Beiträge für die Altersversorgung der Filmschaffenden in der Pensionskasse Rundfunk künftig nicht nur für Auftragsproduktionen von ARD und ZDF, sondern auch für Koproduktionen unter Beteiligungen dieser Sender verpflichtend.

Der gesamte Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Die Erklärungsfrist zum Tarifergebnis läuft bis Ende Juni 2018.

Weitere Infos: https://filmunion.verdi.de

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »