First Lady brotlos & andere Narreteien

Das Thema Scheinselbständigkeit überfordert Politiker und Journalisten

Eine gar schreckliche Geschichte geistert durch die Gazetten: Hätte es das Gesetz zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit schon früher gegeben, dann wäre Frau Doris Schröder-Köpf „nie Journalistin geworden“. Eine nette Story, irgendwie ein verdrehtes Remake von „Aschenputtel“, hat Frau Doris ihren Prinzen Gerhard doch gerade in Ausübung ihres Jobs kennengelernt. So etwas wird gern gedruckt, ist aber doch zu furchtbar, um wahr zu sein.

Erdacht und ihrem Gatten erzählt hat das Märchen First Lady Schröder-Köpf höchst persönlich. Der Gatte nun – nach Selbsteinschätzung ein Mann des Automobils und wohl weniger des Sozialversicherungsrechts – stellt sich vor die Medien und verkündet die Horrornachricht. Ob nun (auch noch) Riester geht, weil der Schwachsinn kommt, wird sich zeigen.

Wahr ist nichts an der Mär. Der Kanzler hat sichtlich weder eigenen noch den in seiner Regierung verfügbaren Sachverstand bemüht. Gerhard hat einfach regierungsamtlich verkündet, was Doris meint – keine absonderlich solide Quelle.

Aber immerhin: Was verlautbart wird, wird auch gedruckt. Etwa im „Spiegel“ (17/99), dem die inzwischen alte Geschichte gleich zwei Beiträge und damit eine ganze Seite wert ist. Der erste („Kanzlers Konjunktiv“, Seite 20) soll witzig sein. Nur mit dem zweiten („Politik privat“, Seite 84), der wohl ernst gemeint ist, wollen wir uns befassen: „Doris Schröder-Köpf, 35, war im vergangenen Jahr freie Mitarbeiterin beim hannoverschen „Hitradio Antenne Niedersachsen“, hatte keine weiteren Auftraggeber und keine eigenen Angestellten – und wäre damit ein Fall für das neue Gesetz gewesen. Sie hätte das Risiko der Selbständigkeit mit der hohen Abgabenlast eines Angestellten verbinden müssen.“ Ein hartes Los wäre das für die vom „Spiegel“ mit Bild und Alter vorgestellte gnädige Frau gewesen: „Risiko“ und – stöhn, ächz – „Abgabenlast“, das hätte auch die Gattin eines Ministerpräsidenten nicht gepackt.

Was uns der „Spiegel“ erzählen möchte, bleibt allerdings ein wenig unklar: Meint er nun, Frau Doris wäre als „Scheinselbständige“ eingestuft und deshalb als Arbeitnehmerin versichert worden? Oder meint er, die Sozialversicherungspflicht hätte unsere First Lady als „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ getroffen? Beides ist zumindest verquer. Als Journalistin war Frau Schröder-Köpf auf jeden Fall sozialversicherungspflichtig – nach dem „Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten“ vom 27. Juli 1981, dem KSVG. Auf Grund dieses Gesetzes – kein „neues Gesetz“, wie im „Spiegel“ zu lesen ist – hätte die Kanzlergattin Beiträge (50 Prozent des Gesamtbeitrags, also den „Arbeitnehmeranteil“) zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen gehabt, wenn sie denn wirklich „selbständig“ gearbeitet hätte. Als ertappte „Scheinselbständige“ hätte Frau Schröder-Köpf auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses in etwa die gleiche „Abgabenlast“ getroffen. Wegen des Vorrangs der Künstlersozialversicherung ist bei einer Journalistin eine Einstufung als „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ ausgeschlossen. Die Konsequenz: Unsere First Lady mag ein „Fall“ sein, womöglich ein ganz besonderer – aber keiner, den „das neue Gesetz“ mit einer „Abgabenlast“ erdrückt hätte.

Das alles weiß womöglich die Journalistin Schröder-Köpf nicht, der Kanzler hört in diesen Dingen auf seine Frau. Aber sollte auch niemand unter den Journalistinnen und Journalisten die Künstlersozialversicherung kennen, weder beim „Spiegel“ noch bei den anderen Blättern, die den Familientratsch abgedruckt haben?

Der schiere Unfug ist es obendrein, zu behaupten oder nachzuplappern, Frau Schröder-Köpf wäre „nie Journalistin geworden“, wenn sie schon damals ein „Fall für das neue Gesetz“ gewesen wäre. Frau Köpf war noch keine zwanzig, als das KSVG 1983 in Kraft trat. Hat sie ihre Karriere als „freie Mitarbeiterin“ begonnen, dann war sie nach dem KSVG versicherungspflichtig, sonst (z.B. als Volontärin oder Redakteurin) eben nach den allgemeinen sozialrechtlichen Bestimmungen. Daran hat sich von 1983 bis heute nichts geändert. Bleibt die Frage, wieso Frau Schröder-Köpf heute meint, Frau Köpf hätte damals wegen der Sozialversicherung nicht Journalistin werden können. Sieht man, wie sie für ihren Gatten recherchiert, dann hätte sie vielleicht besser nicht Journalistin werden sollen – aber geworden ist sie es allemal.

Geht da die Nachricht ins Ohr und unter weiträumiger Umfahrung des Verstandes direkt in die Agenturmeldung und den Artikel? Wird der Scherz, Recherche mache eben gerade die „guten“ Geschichten kaputt, zur Praxis? Dabei wäre die ausrecherchierte Geschichte vielleicht auch nicht schlecht gewesen: Hat Frau Schröder-Köpf eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse unterlassen und sich damit die Zahlung von Versicherungsbeiträgen erspart? Tat sie das womöglich in Erwartung der soliden Pension eines Ministerpräsidenten oder gar Bundeskanzlers? Ob das so war oder nicht, erfährt keiner, danach fragt auch keiner. Es paßt ja auch besser zum Zeitgeist, über die „Abgabenlast“ zu klagen, die man tragen müßte, wenn sich nicht doch irgend ein Hintertürchen gefunden hätte. So ist das beim Spitzensteuersatz, bei der Unternehmensbesteuerung und eben auch bei den Sozialversicherungsbeträgen von Frau Schröder-Köpf.

Und die anderen Narreteien? Auch nachzulesen in den Gazetten der Republik. Die nächste gleich unter „Politik privat“ im „Spiegel“: Bundeswirtschaftsminister Müller kann seiner Frau die gesetzlichen Bestimmungen zu den 630-Mark-Minijobs nicht erklären – verlautbart er. Schlimm steht es um die Republik mit solchen Ministern. Oder: Ein Verband von Zeitungsbesitzern sieht die Pressefreiheit in Gefahr, nur weil seine Mitgliedsunternehmen für Zeitungsträgerinnen und Zeitungsträger ein paar Mark Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Als hätten die Verlage nicht schon bisher Kostensteigerungen an Käufer und Abonnenten weitergegeben. Oder – ein ganz anderes Thema: die Meldung vom Bayernwerk (das heißt so, weil es ein Energieversorger in Bayern ist), es würde wegen der untragbaren Besteuerung abwandern vom „Standort Deutschland“ (der heißt heute eben so, weil Unternehmerverbände diese Sprachregelung einmal ausgegeben haben). Man stelle sich vor: Das Bayernwerk zieht mit Hochspannungsmasten, Kabeln und Kraftwerken auf dem Laster dahin, wo der Pfeffer wächst und keine Steuern zu zahlen sind? Ein Witz, wird aber (wie verlautbart) als Meldung gebracht.

Das Denken bleibt den Leserinnen und Lesern überlassen. Hoffentlich tun sie das auch, sonst wird bei dem ganzen kopflosen Gerede und interessengesteuerten Genöle die Narretei epidemisch.

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