Folgevergütungen für Schauspieler

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Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS), ARD-Anstalten und Degeto schließen Gemeinsame Vergütungsregeln für „90-Minüter“ ab und sichern damit Schauspieler*innen erstmals eine Beteiligung am Erfolg der ARD-Auftragsproduktionen. Mehr als sieben Jahre dauerten die Verhandlungen. Danach erhalten Schauspieler*innen sowohl rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 2021 wie auch für die Zukunft bei der erfolgreichen Auswertung von ARD-Auftragsproduktionen eine Folgevergütung, teilte die ARD mit.

Diese Folgevergütung wird gezahlt für vollfinanzierte – und unter bestimmten Voraussetzungen für teilfinanzierte – fiktionale Auftragsproduktionen der ARD-Anstalten und/oder der Degeto mit einer Länge von ca. 90 Minuten, die besonders häufig im linearen Fernsehen wiederholt werden: „Seit Gründung des Bundesverband Schauspiel im Jahre 2006 war es sein Bestreben, auch die Öffentlich-Rechtlichen vertraglich zu binden, uns Schauspieler*innen am Erfolg ihrer Sendungen, der ohne unsere schauspielerischen Leistungen undenkbar wäre, angemessen zu beteiligen. So, wie es das Urheberrecht vorsieht. Dieses Ziel mit den ARD-Anstalten nun endlich nach vielen Jahren erreicht zu haben, ist ein historisches Meisterstück für unseren immer noch jungen Bundesverband Schauspiel“, erklärt BFFS-Vorstandsvorsitzende Leslie Malton.

„Wir freuen uns, dass wir mit den Gemeinsamen Vergütungsregeln Schauspiel einen weiteren wesentlichen Baustein zur Bezahlung einer angemessenen Vergütung an die Mitwirkenden unserer Produktionen geschaffen haben. Zusammen mit den einschlägigen Tarifverträgen, in denen die Höhe der Erstvergütungen für Schauspielerinnen und Schauspieler festgelegt wird, besteht nun ein zuverlässiges Regelwerk, das faire Konditionen sowie Rechtssicherheit für alle Partner gewährleistet“, ergänzt Dr. Katja Wildermuth, Intendantin des Bayerischen Rundfunks, der für die ARD federführenden Landesrundfunkanstalt in den Verhandlungen mit dem BFFS.

Die Vergütungsregel deckt allerdings nicht die Auswertung der Filmwerke durch die ARD-Mediatheken ab. „Hier konnten wir uns mit den ARD-Anstalten nicht auf eine angemessene Vergütung einigen, weil nach unserer Auffassung die Bedeutung der Mediatheken in dem pauschalen Vergütungsangebot der ARD-Anstalten nur unzureichend gewürdigt wurde“, erläutert BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister. Allerdings haben sich der Bundesverband Schauspiel und die ARD-Anstalten darauf verständigt, zeitnah – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Berufsverbänden – für die Auswertung von Filmwerken in den ARD-Mediatheken in erneute Verhandlungen einzutreten.

Mehr lesen: Was lange währt … – BFFS

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