FR: Entlassungen nach Warnstreik

Werbung für die Frankfurter Rundschau. Ein Archivbild von 2018. Foto: Wikimedia/Philipp Gross

Seit Monaten fordern die Beschäftigten der Frankfurter Rundschau (FR) einen Tarifvertrag. Doch die Geschäftsführung hat die Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und DJV Hessen nach zwei Verhandlungsrunden abgebrochen. Mit einem Warnstreik forderte die Belegschaft zuletzt am vergangenen Freitag die Wiederaufnahme der Verhandlungen. Nun kündigte die Geschäftsführung drei streikenden Journalist*innen. Kein Zufall, befürchtet ver.di.

Protest gegen unhaltbare Bedingungen bei der FR
Foto: Christoph Boeckheler

Die Reaktion des Geschäftsführers Rempel auf den Warnstreik der FR  folgte knapp eine Woche später. In einer Mail an die Belegschaft kündigte er am 7. Dezember an, das Ressort FR+ (Multimedia-App) aufzulösen und den Klimapodcast einzustellen. Drei jungen Kolleg*innen, die teilweise schon vor Beendigung ihres Volontariats von der FR übernommen wurden, solle innerhalb ihrer Probezeit gekündigt werden. Für die Gewerkschaft ver.di riecht das gewaltig nach Union Busting. Der Arbeitgeber bestrafe offensichtlich diejenigen, die den geringsten Schutz genießen, dafür, dass die Beschäftigten ihre Rechte wahrnehmen, erklärte ver.di in einer Pressemitteilung.

Union Busting bei der Frankfurter Rundschau?

Aus Sicht der Gewerkschaften handelt es sich um eine unerlaubte Maßregelung. Denn das Streikrecht ist in Deutschland ein Grundrecht.

„Dass ausgerechnet die Geschäftsführung der Frankfurter Rundschau und die Ippen-Gruppe als Mehrheitsgesellschafterin dieses Recht mit Füßen tritt und junge talentierte Kolleg*innen kaltschnäuzig vor die Tür setzt, macht deutlich, wie wenig ihnen an einer in die Zukunft gerichteten, progressiven publizistischen Stimme liegt“, sagt Anja Willmann, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di-Hessen.

Das harte Vorgehen des Arbeitgebers beeinträchtige auch die Glaubwürdigkeit der FR. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, diese Einschüchterungspraxis zu beenden und mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften an einer Lösung des Konflikts zu arbeiten. Die Gewerkschaften forderten den Arbeitgeber außerdem dazu auf, die verkündeten Einschnitte zurückzunehmen. Die FR brauche ein modernes digitales Erscheinungsbild und junge Redakteur*innen die Zukunftsthemen besetzen.


Update: Solidaritätsbekundungen von Kolleg*innen:

von ver.di im WDR

von der dju Bayern

von der dju Baden-Württemberg

 


Aktualisierung vom 10. Januar 2024

Einigung erzielt – Gerichtstermin abgesagt

Der Termin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main am 11. Januar konnte abgesagt werden: Stattdessen gab es eine Einigung.  Die FR-Redakteurin Yağmur Ekim Çay wird bis Ende März 2024 weiterbeschäftigt, für diesen Zeitraum aber vom Arbeitgeber freigestellt. Damit ist die juristische Auseinandersetzung um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses beigelegt.

Bei der Kündigung handelte es sich aus Sicht von ver.di um eine Reaktion auf einen Warnstreik im Dezember. Mit Methoden des Union Bustings soll gewerkschaftliches Handeln im Keim erstickt werden, teilte ver.di mit.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »

Katapult-Magazin im Wahlkampf

„Mecklenburg-Vorpommern steht schlecht da, Sachsen-Anhalt auch. Wir reagieren.“ So lautet der erste Satz des Editorials zur Ankündigung, ein „Magazin für Konservative und Rechte“ im Vorfeld der Landtagswahlen zu produzieren. Die etwas reißerische Vorschau kommt von KATAPULT, dem Greifswalder Wissenschaftsmagazin, das aus Statistiken und Studien allgemein verständliche Info-Grafiken baut und sich darüber hinaus im Medienkanon als kräftige Stimme für Demokratie und Toleranz profiliert hat.
mehr »