Gewerkschaften legen Kompromißvorschläge für die Internet-Urheberrechtsregelung vor

11. Runde Manteltarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften

Die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für die rund 7000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften blieben auch in der elften Verhandlungsrunde am 17./18. März in Hamburg ohne Ergebnis. Trotz deutlichen Entgegenkommens der Gewerkschaften bei der strittigen Urheberrechtsregelung für die digitale Nutzung von Beiträgen blieb der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) unbeweglich. Die Verleger konnten sich (trotz stundenlanger interner Beratungen) nicht auf eine konkrete Stellungnahme zu den Vorschlägen der Gewerkschaften verständigen.

Die Gewerkschaften hatten dem VDZ zwei Varianten für die Online-Regelung (Internet-Nutzung) angeboten:

  1. Die Beiträge von Redakteurinnen und Redakteuren können bis zu dreißig Tage ohne zusätzlche Bezahlung in Online-Diensten des Verlages genutzt werden. Erst danach müssen die Redakteurinnen und Redakteure am Erlös beteiligt werden.
  2. Für die Nutzung in Online-Diensten des Verlages gibt es eine Pauschalregelung in Form einer monatlichen Pauschale von 35 DM.

In beiden Varianten wäre grundsätzlich sichergestellt, daß die Redakteurinnen und Redakteure nicht für alle Zeiten von der Erlösbeteiligung ausgeschlossen wären, wie das bisher die Verleger verlangt haben. Andererseits könnten die Verlage das Online-Geschäft in der derzeitigen Anlaufphase auf juristisch einwandfreie Weise und finanziell kalkulierbar betreiben.

Weitere Nutzungen, z.B. in kommerziellen Datenbanken, sollen in beiden Fällen vergütungspflichtig bleiben.

Von der Vergütungsregelung wären in beiden Varianten die Redakteurinnen und Redakteure ausgenommen, die bereits jetzt per Arbeitsvertrag auch für Online-Dienste tätig sind. Im Gegenzug sollen die Online-Redakteure in den Geltungsbereich der Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften aufgenommen werden. Einen früheren Kompromißvorschlag der Gewerkschaften, die Regelung der Vergütung erst in zwei Jahren zu vereinbaren und den Manteltarifvertrag ansonsten wieder in Kraft zu setzen, hatten die Verleger bereits in den letzten Runden abgelehnt.

IG Medien, DAG und DJV haben den Zeitschriftenverlegern nun bis zum nächsten Verhandlungstermin am 29. April 1998 Zeit gegeben, über die Vorschläge der Gewerkschaften zu beraten.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Tarifverhandlungen: Unfaire Forderungen

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde mit der dju in ver.di hatte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Doch der Verband legte am 25. Juli in Frankfurt am Main keine konkreten Zahlen vor. Die Tarifverhandlungen hatten am 27. Mai begonnen. Die dju in ver.di fordert zwölf Prozent mehr für Gehälter und Honorare. Damit soll der eingetretene Reallohnverlust ausgeglichen werden.
mehr »

Recherchen für die Demokratie

Die Uhr tickt – politisch und ökologisch. „Der Ton wird rauer, die Angriffe intensiver“, so NDR-Intendant Joachim Knuth im Begrüßungsgespräch mit Daniel Drepper, dem Vorsitzenden der Journalist*innenvereinigung Netzwerk Recherche (NR), die ihre Jahreskonferenz unter das Motto stellte: „Now is the time. Recherchen für die Demokratie“. Etwa 900 Teilnehmende trafen sich beim NDR Fernsehen in Hamburg zu Austausch und Debatte über die Rolle der Medien in Zeiten des politischen Rechtsrucks und der Klimakrise. 
mehr »

Reformstaatsvertrag: Zweifel am Zeitplan

Der Medienrechtler Dieter Dörr bezweifelt, dass es den Bundesländern gelingt, sich gemäß ihrer Planungen bis Ende Oktober auf einen Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verständigen. Er halte „diesen Zeitplan, um es vorsichtig auszudrücken, für ausgesprochen optimistisch“, sagte Dörr auf M-Anfrage. Nach dem bisherigen Fahrplan sollte der Reformstaatsvertrag dann bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 unterzeichnet werden.
mehr »

Reform oder Abrissbirne im Hörfunk

Die Hängepartie um Finanzierung und Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) geht weiter. Nach wie vor sträuben sich ein halbes Dutzend Ministerpräsidenten, der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zu folgen. Bis Oktober wollen die Länder einen Reformstaatsvertrag vorlegen, um künftig über Sparmaßnahmen Beitragsstabilität zu erreichen. Einzelne ARD-Sender streichen bereits jetzt schon ihre Hörfunkprogramme zusammen.
mehr »