Gewerkschaften legen Kompromißvorschläge für die Internet-Urheberrechtsregelung vor

11. Runde Manteltarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften

Die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für die rund 7000 Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften blieben auch in der elften Verhandlungsrunde am 17./18. März in Hamburg ohne Ergebnis. Trotz deutlichen Entgegenkommens der Gewerkschaften bei der strittigen Urheberrechtsregelung für die digitale Nutzung von Beiträgen blieb der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) unbeweglich. Die Verleger konnten sich (trotz stundenlanger interner Beratungen) nicht auf eine konkrete Stellungnahme zu den Vorschlägen der Gewerkschaften verständigen.

Die Gewerkschaften hatten dem VDZ zwei Varianten für die Online-Regelung (Internet-Nutzung) angeboten:

  1. Die Beiträge von Redakteurinnen und Redakteuren können bis zu dreißig Tage ohne zusätzlche Bezahlung in Online-Diensten des Verlages genutzt werden. Erst danach müssen die Redakteurinnen und Redakteure am Erlös beteiligt werden.
  2. Für die Nutzung in Online-Diensten des Verlages gibt es eine Pauschalregelung in Form einer monatlichen Pauschale von 35 DM.

In beiden Varianten wäre grundsätzlich sichergestellt, daß die Redakteurinnen und Redakteure nicht für alle Zeiten von der Erlösbeteiligung ausgeschlossen wären, wie das bisher die Verleger verlangt haben. Andererseits könnten die Verlage das Online-Geschäft in der derzeitigen Anlaufphase auf juristisch einwandfreie Weise und finanziell kalkulierbar betreiben.

Weitere Nutzungen, z.B. in kommerziellen Datenbanken, sollen in beiden Fällen vergütungspflichtig bleiben.

Von der Vergütungsregelung wären in beiden Varianten die Redakteurinnen und Redakteure ausgenommen, die bereits jetzt per Arbeitsvertrag auch für Online-Dienste tätig sind. Im Gegenzug sollen die Online-Redakteure in den Geltungsbereich der Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften aufgenommen werden. Einen früheren Kompromißvorschlag der Gewerkschaften, die Regelung der Vergütung erst in zwei Jahren zu vereinbaren und den Manteltarifvertrag ansonsten wieder in Kraft zu setzen, hatten die Verleger bereits in den letzten Runden abgelehnt.

IG Medien, DAG und DJV haben den Zeitschriftenverlegern nun bis zum nächsten Verhandlungstermin am 29. April 1998 Zeit gegeben, über die Vorschläge der Gewerkschaften zu beraten.

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