Goldene Zeiten sind vorbei

Sparbremse bei Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Von Kerner über Pilawa bis hin zu Plasberg und Gottschalk – viele berühmte Gesichter, die man von der Mattscheibe kennt, sind freie Mitarbeiter bei ARD und ZDF. Doch mit dem „normalen“ Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben die Promis nur das Medium gemeinsam.

Auch wenn die Rundfunk-Freien im Vergleich zu den Kollegen im Print-Bereich zumeist noch recht gut verdienen, mit den prominenten Großverdienern können sie es nicht aufnehmen. Doch eins steht fest: Ohne Freie gäbe es kein Programm. Denn die meisten Beiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehen auf das Konto von Freien.

Verglichen mit den „Vogel-Freien“ in den Print-Medien sind die freien Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten recht privilegiert. Denn für sogenannte „arbeitnehmer-ähnliche“ Mitarbeiter gibt es in den Sendern Tarifverträge, die in den 70er Jahren von den Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Das heißt, diese sogenannten 12a-Freien (12a ist der entsprechende Paragraph im Tarifvertragsgesetz) haben bei ihrem Sender Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld und vielfach auch auf Bestandsschutz. Damit bekommen sie Ausgleichszahlungen, falls der Sender sich von ihnen trennen will.
Als die Sender in den 70er Jahren ihr Programm ausbauten, war der Bedarf an freien Mitarbeitern riesig. Sie konnten soviel arbeiten, wie sie wollten, es gab jede Menge Freiraum für Programm-Ideen und jede Menge Geld. Doch diese goldenen Zeiten sind längst vorbei. Zum einen haben die meisten Sender Arbeitsbeschränkungen eingeführt, weil sich damals viele Freie auf eine feste Stelle eingeklagt haben. Zum anderen treten die Rundfunkanstalten seit Jahren bei den Freien auf die Spar-Bremse, unter anderem weil sie immer mehr Programm bei gleichbleibendem Etat machen wollen.

Vor Ort erhebliche Unterschiede

Die Interessen der Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben früher die RFFU und dann die IG-Medien vertreten. Und heute ist es ver.di. Grundlage für die Interessensvertretung sind die ausgehandelten Tarifverträge nach Paragraph 12a, die von Anstalt zu Anstalt leicht variieren. Hinzu kommen in den meisten Sendern noch Tarifverträge für auf Produktionsdauer Beschäftigte wie Schauspieler, Sprecher oder Kameraleute sowie die jeweiligen Honorarrahmen. Bei manchen gibt es zudem noch Urhebertarifverträge, in denen zum Beispiel die Online-Verwertung der Hörfunk- und Fernsehbeiträge geregelt wird. Obwohl diese Regelungen verhältnismäßig ähnlich sind, unterscheiden sich die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort erheblich. Das hat teilweise historische Gründe, hängt aber auch mit dem Programm und dem Etat der Sender zusammen. So gibt es „arme Schlucker“ wie den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen und „reiche Tanker“ wie den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die größte ARD-Anstalt hat rund 5.000 Angestellte und 1.750 arbeitnehmer-ähnliche, die „festen Freien“. In den 70er Jahren hat der WDR besonders unter der Einklage-Welle gelitten – damals haben sich auf einen Schlag 400 Freie eingeklagt. Seither schützt der Sender sich sehr erfolgreich mit „einer strikten Prognose“, einer verharmlosenden Umschreibung für die Arbeitsbeschränkung für Freien zum Beispiel auf 10 Tage im Monat für Autoren. Die Prognose ist in der täglichen Arbeit für die Redaktionen und Freie ein ständiges Ärgernis und Hindernis. Trotzdem stemmen Feste und Freie im WDR gemeinsam das meiste Programm in der ARD.
Andere Sender wie der Bayrische Rundfunk (BR) oder das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) machen das anders. Sie binden „ihre“ 12a-Freien fest an sich und geben ihnen so etwas wie eine Beschäftigungs-Garantie und weitreichenden Bestandsschutz – damit sie keinen Grund haben, sich einzuklagen. So sind zum Beispiel beim BR Freie als Redakteure und Moderatoren in Schicht-Plänen fest eingebunden und verantworten redaktionelle Inhalte – beim WDR wäre das undenkbar. Beim ZDF haben die Freien dagegen andere Rahmenbedingungen, sie arbeiten zumeist auf der Basis von Honorar-Zeitverträgen. Das heißt, jedes Jahr schließen sie mit dem Sender einen neuen Vertrag über eine feste Honorar-Summe ab – damit sind dann alle Beiträge, die der Freie für das ZDF macht, abgegolten.
Wieder andere Sender wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR), schließen mit Freien Rahmenverträge, die Jahr um Jahr verlängert werden. Wer einen solchen Vertrag hat, kann soviel arbeiten und verdienen, wie er will. Bis die Schmerzgrenze von 15 Jahren näher rückt, denn dann sind die NDR-Freien nach ihrem Bestandsschutz-Tarifvertrag unkündbar. Und das will der Sender nicht. Deshalb werden viele langjährige Freie vom NDR „rechtzeitig“ einfach nicht mehr beschäftigt. Und das wiederum ruft den Protest der Freien hervor. So hat sich im NDR eine Freiengruppierung gebildet, die sich „Freie im Norden“ nennt und die zum Beispiel einen wunderbaren Satire-Film (www.Youtube.com/watch?v=_QJemcBc-PQ) über ihre Situation gemacht haben. Schon länger hat sich beim Rundfunk Berlin-Brandenburg eine solche unabhängige Freienvertretung unter dem Namen „RBB Pro“ gebildet. Deren Vertreter sind zumeist ver.di-Mitglieder. Jedoch spitzt sich die Situation in den Häusern immer mehr zu. Und das führt teilweise offenbar auch zu großer Unzufriedenheit mit der ver.di-Vertretung in den Senderverbänden. So hat sich auch beim BR eine neue Freienvertretung gegründet, die sich zunächst aus einem Netzwerk von Volontären speist.

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