„Ich kämpfe für Freiheit, Recht, Licht, Kost und Logis“

Diskussionen in den Gremien der Altersversorgung

Im 151sten Jahr der badischen bürgerlichen Revolution ist es nachdenkenswert, Sozialpolitik der Verleger und Pressefreiheit aus Journalistensicht zu hinterfragen. Besteht der Konsens fort, daß die Verleger an ihrer Charity festhalten oder gerät die tarifliche Altersversorgung in den Sog jährlicher Tarifrunden und in den Streit um Arbeitszeit und Berufsjahrstaffel?

In den vergangenen Jahrzehnten galt die Maxime: Tarifpolitik hat in den Gremien des Versorgungswerkes der Presse nichts zu suchen. Sozialpolitisch handelnde Verleger im Verwaltungsrat und Beirat des Versorgungswerks hielten nicht viel davon, auch bestimmend im sozialpolitischen Ausschuß des Zeitungsverlegerverbandes für die aktuelle Tarifpolitik zu agieren. Eine lobenswerte Arbeitsteilung für die Vergangenheit. Aber hat sie noch Bestand?

Der sozialpolitisch engagierte Verleger Johann Wilhelm Naumann, hat sich in „Die Zeitung“ vom 20. Januar 1947 darüber beschwert, daß viele Verlage auf der Suche nach „unbelasteten“ Schreibern Gehälter zahlten, die „in keinem Verhältnis sogar zu den Einnahmen eines Lizenznehmers“ stehen. Im selben Kontext verurteilte er die gleich hohen „Gehälter von 22- bis 25jährigen im Gegensatz zu alten und verdienten Schreibern.“ Sein Resümee: „Es ist unverantwortlich von Verlagen und liegt bestimmt nicht im Interesse eines anständigen Berufsgebarens, wenn diesen Exzessen kein Riegel vorgeschoben wird durch einen Tarifvertrag.“

Heute behaupten die Verleger, daß die Tarifverträge zu „üppig“ geraten sind. Da müssen die Gehälter und die „unbegrenzte“ Arbeitszeit des nicht tariflich gebundenen Managements herhalten, um die „teuren JournalistInnen“ in ihre Kostenschranken zu weisen. Der Trend hält an, trotz „Verzicht“ auf die bereits bezahlte und vereinbarte 35-Stunden-Woche. (Mehr als 3 Prozent Gehalt verschenkt, um 2,5 Prozent Versorgungskassen-Anteil für die Kapitalversicherung im Versorgungswerk zu retten). Eine große Zahl von JournalistInnen – auch der Organisierten und ebenso die, die 1997 dafür gestreikt haben, fanden das in Ordnung. Ein sehr starkes Drittel hat dies als tarifpolitischen Rückschritt gebrandmarkt.

Unser badisches JournalistInnen-Vorbild Gustav (von) Struve unterzeichnete am 7. Juni 1845 seinen Arbeitsvertrag mit dem Katholischen Bürgerhospital, einer Stiftung mit sozialer Zielsetzung. In diesem verpflichtete er sich, für ein „geringes Honorar“ das Mannheimer Journal zu redigieren. Er forderte gleichzeitig – und erhielt dies auch im Vertrag vermerkt, daß er eine „entschieden freisinnige“ Tendenz im Blatte zu verfolgen gedenke.

Wir wissen um die Mehrarbeit des Mannheimer Zensors Mariano von Sacharaga Uria wegen Struves freisinniger Berichterstattung. Uria ließ seine nicht unerheblichen Zensurgebühren von einer Schar kräftiger Beamter eintreiben, die öfters die Wohnungseinrichtung von Struves pfändeten.

Wenige Tage später hatten die Leserinnen und Leser von Struve aus dem Arbeiterverein wieder Geld gesammelt und seine Möbel aus dem Pfandhause ausgelöst. Bis zum nächsten Mal. Selbstverständlich wurden viele dieser solidarischen Arbeiter aus Mannheim ausgewiesen. Dadurch versuchte man von Struve die Existenz zu entziehen. Dennoch steigerte er die Zahl der Abonnenten von 500 auf 1200 (1845).

An Altersversorgung konnte von Struve nicht denken.

Von Fröbel bis Duler – um 1848 und später – wurde der Ruf laut, daß u.a. auch Journalistinnen und Journalisten einen Pensionsfonds brauchen.

Überspringen wir die Gründung des Pensionsfonds, gehen nicht auf die Weimarer Republik ein, auch nicht auf das 3. Reich, sondern machen einen großen Sprung in die Zeit nach dem Faschismus. Anfangsjahre 1945. Alles lag darnieder, alles schrie nach Anfang.

Die Alliierten verteilten gerade großzügig an Unbelastete Lizenzen. Der Kalte Krieg war noch in den Kinderschuhen. Verleger und Journalisten saßen in der gleichen Stube (unbeheizt) und schrieben (gemeinsam) gegen die allierte Zensur an. Noch dachten die wenigsten an künftigen Reichtum: Hier Besitzer der Lizenz, der Druckerei – dort die Schreiber mit weißer Weste. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Das war gelebter Alltag. Keine und keiner hatte genug zu essen, zu rauchen, eine warme Stube. Ganz zu schweigen eine Altersversorgung. Aber viel Pressefreiheit gab es zu dieser Zeit.

Der auf der Oldenburger Versammlung im August 1946 zum Schriftführer der „Arbeitsgemeinschaft Nordwestdeutsche Presse“ gewählte Journalist und Gewerkschafter Fritz Sänger hat ohne Zweifel die sozialpolitische Vorbildlichkeit des Versorgungswerkes der Presse miterarbeitet und verteidigt. Aber auch er hat in vielen Gesprächen angemerkt, daß es einen Zusammenhang zwischen dem mehr und mehr prosperierenden Gewerbe und dem Verzicht auf Stiftungen z.B. (wie sie für die Altersversorgung der Redakteure im Gespräch waren) ein Zusammenhang bestanden habe. Auf der einen Seite die Lizenzbesitzer, die mehr und mehr Wohlstand verspürten, auf der anderen Seite Journalistinnen und Journalisten, die keine oder geringe Rentenansprüche an die gesetzlichen Einrichtungen hatten. Dies war die Stunde sozialpolitisch, verantwortungsvoll denkender Verleger – und auch Journalisten. Getreu dem Motto: „Wir kämpfen für Freiheit, Recht, Licht, Kost und Logis …“*

Diskussion um Allgemeinverbindlichkeit

Es ist an der Zeit nachzudenken, wenn ein wesentlicher Teil der Gesellschafter des Versorgungswerkes der Presse, nämlich die Zeitschriften-Verleger, erstmals in der Tarifgeschichte des Altersversorgungstarifvertrages für die dort Beschäftigten die gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit nicht mehr mit den Journalisten-Organisationen beim Bundesarbeitsministerium beantragen wollen, ob hier ein jahrzehntelang geltender sozialpolitischer Konsens gebrochen wurde und wir uns in den Gremien des Versorgungswerkes der Presse auf Tarifarbeit einstellen müssen.

Auch die Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger müssen sich sagen lassen, daß sie 1997/1998 das Versorgungswerk der Presse erstmals zum Spielball der Tarifpolitik beim Mantel-/Gehalts-Tarifvertrag gemacht haben.

In den Gremien waren wir uns einig, daß es keiner Kündigung der Alterstarifverträge bedarf. Wir waren uns einig, daß trotz ausfinanzierter Versorgungskasse ein Anspruch auf die weitere Zahlung der zweieinhalb Prozent besteht. Wir waren uns einig, daß wir sowohl bei den Zeitschriften als auch bei den Zeitungen der gesetzlichen Allgemeinverbindlichkeit bedürfen. Wir haben keine Tarifpolitik in Düsseldorf in der eingesetzten Kommission zur Ausfinanzierung betrieben. Wir haben Sozialpolitik für alle Versicherten gemacht. Und dennoch die Kündigung des Altersversorgungs-Tarifvertrages seitens der Zeitungsverleger. Und am Ende des Tarifstreites kam das Feilschen der Zeitschriften-Verleger um die Laufzeit des Altersversorgungstarifvertrages: Man wollte eine jährliche Kündigungsfrist, um eine kommunizierende Röhre zwischen Altersversorgungsbeiträgen und jährlicher linearer Gehaltserhöhung herzustellen. Überraschend sodann die Ankündigung der Zeitschriften-Verleger, keine Allgemeinverbindlichkeit für ihren Bereich mehr anzustreben.

Ein auf- und abgeklärter Gewerkschafter kann damit leben. Aber es bleibt festzuhalten: Ein Stück Lack ist ab. Der bislang gepflegte Konsens, daß die sozialpolitische Versicherung der in der Presse kreativ Beschäftigten etwas über der aktuellen Tarifpolitik zu stehen hat, wurde aufgegeben. Eine neue Zeit!?

Keine Tarifpolitik in den Gremien

Eine der ersten Lektionen im Jahre 1978 war für einen Frischling in Sachen „Versorgungswerk der Presse“ die Belehrung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, daß „hier keine Tarifpolitik“ gemacht wird. Ich nahm es zur Kenntnis und war gespannt, ob dies den Tatsachen entspräche.

Persönlichkeiten aus dem Lager der Verleger haben meiner Erfahrung nach immer mehr Verant-wortung sowohl bei den Verhandlungen über die Tarifverträge als auch in den Gremien des Versorgungswerkes der Presse gezeigt, wenn sie selbst verlegerisch und/oder als Herausgeber/Chefredakteure gleichzeitig tätig waren. Das ist auch im Deutschen Presserat so.

Bedauernswert ist aus heutiger Sicht, daß solche Verleger sehr ungern in die jährliche Tarifpolitik und in die Gremien ihrer Verbände steigen, obwohl dies durchaus von Vorteil für alle wäre …

Die Reform der Versorgungskasse, die wir von 1979 bis 1986 in Beirat des Versorgungswerkes Stück für Stück mit Konsens auf den Tarifverhandlungs-Weg brachten, wäre aber nicht so gut gelungen, wenn nicht in diesen Gremien auch und gerade die Verantwortlichen gesessen hätten, die auch am tariflichen Verhandlungstisch etwas zu sagen gehabt hatten.

Keine Tarifpolitik im Beirat und im Verwaltungsrat – aber stetiges Diskutieren darüber, daß sozialpolitisch vernünftige Regelungen aus diesen Gremien in die tarifpolitisch entscheidenden Gremien einfließen sollen …

Änderung der sozialen Grundhaltung

Wir bewegen uns in einem filigranen Werk von gesellschaftspolitischen Zusammenhängen, wenn wir für die Interessen der Redakteurinnen/Redakteure im Versorgungswerk etwas tun. Etwas tun heißt, Geld ausgeben, das von den Beschäftigten in den Verlagen – also von allen – erarbeitet wurde. Vieles, was Geld kostete, mußte nicht nur durch das Geld aus den Verlagen finanziert werden, sondern konnte durch Zins und Zinseszins verwirklicht werden.

Etwas tun heißt also nicht immer, an die Habenkonten der Verlage zu gehen.

Bei dieser sozialen Grundhaltung scheint eine Zäsur einzutreten. Die Verhandlungen in den Gremien über die Ausfinanzierung der Versorgungskasse hat diese Brüche aufgezeigt. Der tarifpolitische Wille gab der sozialen Phantasie keinen Spielraum. Eine andere Generation von Verlegern?

Es ist auch das Denken einiger Verleger-Vertreter – überwiegend angestellte Manager – die ein anderes Klima befürchten lassen. Sie waren z.B. die ersten, die am Verhandlungstisch Tarifverträge als „Goodies für die Beschäftigten“ bezeichneten und dies auch so meinen. „Goodies müssen erst verdient werden.“

Das Wohl aller Versicherten im Auge war Konsens und erwünschter Zustand. Doch wie ihn heute erreichen? In den Gremien des Versorgungswerks machen wir keine Tarifpolitik. Wenn aber die dort einvernehmlich gefundenen Vorschläge keinen konstruktiven und erfolgreichen Transporteur in den tarifpolitischen Raum erhalten, was dann? Also Tarifpolitik in die Gremien?

Wir sind bereit, wenn es nicht anders geht, als Gremien und Tarifvertragsparteien uns diesem neuen Denken zu stellen.

Hoffnungsvoll stimmt in der Nachära Oppenberg die Laurent Fischersche Ruderübernahme. Eine Kontinuität im sozialpolitischen Wollen. Die IG Medien tut gerne ihren Teil dazu. Die eine Gremienhand wäre ausgestreckt bis zum tarifpolitischen Finger.

Wir erwarten, daß beide Verleger-Verbände zum Versorgungswerk der Presse stehen und zur tarifvertraglichen Altersversorgung ohne Wenn und Aber.

Es geht nicht um noch höhere monatliche Beiträge. Aber um eine Reihe von notwendig zu klärenden Problemen: Altersteilzeit und Prämienzahlung und Kostenverteilung in dieser Zeit, gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit, Erweiterung des Versichertenkreises in den Statuten des Versorgungswerkes. Es ist ein Witz, daß z.B. das eine oder andere Privatradio seine Beschäftigten nicht beim Versorgungswerk der Presse versichern kann – ebenso eine Reihe von KollegInnen von ARTE, weil ein unverständliches Beharrungsvermögen nicht überwindbar ist und die Erweiterung des Versichertenkreises verweigert wird. Zum Beispiel auch auf Beschäftigte – kreativ journalistisch Tätige – aus dem multimedialen Bereich. Kleine Baustellen, die unbearbeitet sich zu großen entwickeln und bald Lücken des Versorgungswerks der Presse offenbar werden lassen. Es gibt noch ein paar Problemfelder – auch im Tarifvertrag, wie z.B. die Online-Redakteurin.

Wichtig für die weitere Zukunft ist, daß z.B. das Verlangen nach geregelter Arbeitszeit oder eine zufriedenstellende Gehaltsstruktur für RedakteurInnen nicht die Altersversorgung zum Spielball oder zur Verfügungsmasse werden läßt.

Bis dahin gilt: Tarifpolitik hat in den Gremien der Versorgungswerke nur soviel zu suchen, daß die Altersversorgung auch eine solche genannt werden darf. Noch sehr viele Jahrzehnte lang. Zum Wohle aller.


 

  • Der vollständige Beitrag erscheint in der Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Presseversorgungswerks.

 

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