Engagement für bessere Arbeitsbedingungen von Filmschaffenden
Die Arbeitsbedingungen von Filmschaffenden sind mitunter unzumutbar und die Entlohnung ist nicht immer angemessen. Tarifverträge verhindern eine Abwärtsspirale, fixieren Branchenübliches und notwendige Verbesserungen für die Arbeit der Filmkreativen. 2013 soll es dabei einen weiteren Schritt nach vorn geben.
Wenn der Vorstand der ver.di FilmUnion in Berlin alle drei Monate zu einem mitgliederoffenen Treffen einlädt, bilden die Teilnehmenden jedes Mal einen bunten Querschnitt der Branche: Selbstständig, fest und auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende verschiedenster Gewerke nutzen die Gelegenheit, sich über ihre Dreh- und Arbeitserfahrungen miteinander auszutauschen. Interessierte Nicht-Mitglieder können mitreden und von den Erfahrungen und dem Wissen der Kolleginnen und Kollegen profitieren. Es wird diskutiert, bei welchen Produktionen der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende eingehalten wird, beziehungsweise wo nicht, wie es sich vergleichsweise im Ausland arbeitet und anderes mehr. Dabei zeichnet sich ab, dass sich die spezifischen Probleme der Branche in Berlin besonders ausprägen: eine Kollegin berichtete, dass es bei Vertragsverhandlungen schwieriger geworden sei, eine angemessene Gage durchzusetzen. Dass man die Hälfte der tariflichen Mindestgage angeboten bekomme, sei keine Seltenheit, vor allem für scripted-reality-Formate, wo an allem gespart werde: der Cast bestehe aus nicht professionellen Darstellenden, manche Stabspositionen wie z.B. Maske und Requisite werden gar nicht erst besetzt, sondern behelfsmäßig von anderen mit erledigt. Eine andere fügt hinzu, dass der Druck 2012 besonders zugenommen habe, Jobs um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, denn es habe verhältnismäßig wenige Produktionen gegeben und dementsprechend eine geringere Anzahl von Stellenangeboten. Außerdem wisse jede/r, dass sich sonst leicht jemand anderes findet, der denselben Job zu schlechteren Bedingungen annimmt. Da überlege man sich gut, ob man es sich leisten könne, ein Angebot abzulehnen. In Berlin steht dem Arbeitsmarkt ein übergroßes Angebot an Film- und Fernsehschaffenden zur Verfügung, besonders den jungen und noch unerfahrenen Filmschaffenden fehlt häufig noch das Wissen um branchenübliche Entlohnung und angemessene Arbeitsbedingungen, die der Tarifvertrag rechtlich gewährleistet. Das erschwere den Erhalt der Standards. Aber auch Positives gibt es an diesem Abend zu berichten: ein Kollege erzählt, dass die Arbeitszeiten pro Tag abgenommen haben, seit eine tägliche Höchstarbeitszeit im Tarifvertrag eingeführt worden sei.
Dem Vorstand der ver.di FilmUnion ist dieser regelmäßige Erfahrungsaustausch sehr wichtig: zum einen, um mitzubekommen, was in den verschiedenen Branchenbereichen aktuell los ist, zum anderen um tarifliches und rechtliches Basiswissen zu vermitteln und sich kollegial zu beraten. Denn das Wissen um seine Rechte ist der erste Schritt hin zur Einschätzung des eigenen Marktwertes und zum selbstbewussten Verhandeln der Arbeitsbedingungen und Verträge.
Tarifgespräche
Für dieses Jahr sind für die auf Produktionsdauer Beschäftigten Tarifgespräche zwischen ver.di FilmUnion und der Produzentenallianz verabredet worden. Sie werden den ab September beginnenden Tarifverhandlungen vorgeschaltet, um redaktionelle Veränderungen am Manteltarif abzustimmen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2013 und kann zu diesem Zeitpunkt frühestens gekündigt werden. Bis dahin ist es die Aufgabe der ver.di-Tarifkommission der Film- und Fernsehschaffenden, die Forderungen für die kommende Verhandlungsrunde festzulegen. In diesen Abstimmungsprozess werden auch die gesammelten Erfahrungen aus den mitgliederoffenen Treffen und Vorstandssitzungen einfließen.
Beim letzten ab 1.1.2012 geltenden Tarifabschluss war am Verhandlungstisch erreicht worden, dass die Tarifgagen für die Filmschaffenden sich deutlich erhöhten, der Manteltarifvertrag mit seinen wichtigen Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge etc. blieb unverändert. Zur Vorbereitung für die nächste Tarifrunde werden die ver.di-Mitglieder nicht nur die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen bei Mitgliederversammlungen und Stammtischen einzubringen. In der kommenden Drehsaison soll es auch wieder Besuche am Set durch Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre von connexx.av geben. Dabei soll erstmalig auch eine kurze Befragung der Filmschaffenden direkt am Set durchgeführt werden, um herauszubekommen, welche Tarifthemen als besonders wichtig angesehen werden. Aber nicht nur das: Auch nach der Aktionsbereitschaft der Mitglieder an den Sets wollen die Gewerkschaftssekretärinnen von connexx.av fragen. Denn warum sollte es nicht möglich sein, dass auch Film- und Fernsehschaffende beim Dreh deutlich machen, dass ihnen der Tarifvertrag wichtig ist und sich dafür das Engagement lohnt? Dass das funktioniert, hatten die Schauspielerinnen und Schauspieler des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) zusammen mit ver.di bereits im Vorjahr in einer Mittagspausenaktion für einen Schauspiel-Tarifvertrag gezeigt.
Einige Neuerungen
Das wird jedoch längst nicht alles sein, was 2013 ansteht: Für Filmurheberinnen /Filmurheber und Schauspielerinnen/Schauspieler sind echte Tarifneuerungen in Sicht. Mehr als zweieinhalb Jahre sind Verhandlungen zu sogenannten Ergänzungstarifverträgen geführt worden. Sie werden den bestehenden Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende um zwei neue Regelungsbereiche erweitern. Zum einen ist in einem Schauspieltarifvertrag künftig eine Tagesgage als Anfängergage für die Tätigkeit in Fernsehfilm- und Kinoproduktionen vorgesehen. Da es marktüblich eine individuelle Verhandlung von Schauspieler-Gagen durch Agenten gibt, sollte kein ausgeprägtes Tarifgefüge verhandelt werden. Aber da es mittlerweile Dumping-Praktiken im Produktionsmarkt gibt, soll durch die erreichte Anfängergage ein Limit nach unten etabliert werden. Diese Verhandlungen wurden in Partnerschaft mit dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler geführt. Ausgeklammert aus den neuen Tarifgagen werden zwei Produktionsbereiche. Zum einen für 18 Monate der Low-Budget-Bereich für Kinoproduktionen, für den die Tarifparteien bis Mitte 2014 eine Branchenlösung mit allen Beteiligten suchen wollen. Und der Bereich der daily-Serien und vergleichbar produzierter Formate, also solche Produktionen, in denen eine relativ kontinuierliche Beschäftigung stattfindet.
Außerdem wird für Filmurheber und Künstler in einem zweiten Ergänzungstarifvertrag eine auf dem Urhebervertragsrechts beruhende Beteiligung an Verwertungserlösen aus Kinofilmproduktionen vereinbart. Der Verhandlungskompromiss sieht Festlegungen für Beteiligungssätze und die Marge vor, ab der ein Filmproduzent die Filmschaffenden zu beteiligen hat. Die Tarifregelung wird frühestens ab Anfang 2014 in Kraft treten, weil neben Details der Tarifregelung auch noch Fragen mit Dritten zu klären sind. So soll die Abrechnung dieser Beteiligungen über eine Arbeitsgemeinschaft von Verwertungsgesellschaften erfolgen, die erst mit den nun erkennbaren Verhandlungsergebnissen angesprochen werden können. Zudem sollen auch Filmförderungen ihren Anspruch auf Rückzahlung von Förderdarlehen um die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern (diese stellen eine gesetzliche Verpflichtung dar) reduzieren. Diese Institutionen auf Bundes- und Länderebene können erst nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses entsprechende Verfahrensfragen klären.
Kathleen Eggerling, connexx.av Berlin-Brandenburg