Kein Grund für Extrawürste

Verleger fordern Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Zeitungszusteller. Die Argumente sind nicht stichhaltig.

Zu teuer?

Wenn die Bezahlung der Zeitungsboten wegen des Mindestlohns um durchschnittlich 20 Prozent erhöht werden müsste, läge der Anteil der Zustellung an den Gesamtkosten der Zeitungsproduktion bei 13,7 Prozent – das wären gerade mal 2,3 Prozent mehr als jetzt.
Übrigens: Die Abo-Preise wurden seit 2007 im Westen um 20, im Osten um fast 30 Prozent erhöht. Wären die Einkommen der Zusteller entsprechend gestiegen, gäbe es in Sachen Mindestlohn viel geringeren Handlungsdruck.

Bloß ein Zuverdienst?

Auch Rentner und Minijobber arbeiten nicht als Zusteller, weil sie gerne nachts spazieren gehen. Oft kommen sie ohne den »Zusatzverdienst« schlicht nicht über die Runden.

Umrechnung unmöglich?

In vielen Branchen wird nach Menge bezahlt. Basierend auf der sogenannten Normalleistung kann der Stundenlohn auch für Zusteller errechnet werden. Die unterschiedlichen Bedingungen in den Zustellbezirken müssten einbezogen werden.

Eingriff in die Pressefreiheit?

Die Verleger argumentieren, Zeitungszustellung würde bei Einführung des Mindestlohns so teuer, dass sie in ländlichen Gebieten nicht mehr zu gewährleisten sei. Nicht nur mit Blick auf den Anteil der Zustell- an den Gesamtkosten ist das Unsinn. Hier wird in bloßem Gewinninteresse politischer Druck ausgeübt. Nach dieser Argumentation könnten wahlweise auch die Löhne der Drucker, Kosten für Papier und Nachrichtenagenturen oder die Lkw-Maut als „Gefährdung der Pressefreiheit“ deklariert werden. Das ist absurd!

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