Zwei Jahre hatte eine ver.di-Delegation mit dem RBB um eine Neufassung des Tarifhonorars Designer/in im Honorarrahmen Programm des Senders verhandelt. Nach zahlreichen Runden unter Einbeziehung von Expert*innen war Ende Oktober ein Tiefpunkt erreicht. Der RBB hatte zuvor seine Vorstellungen nochmals schriftlich zusammengefasst. „Da hatte sich überhaupt nichts bewegt“, konstatierte ver.di-Vertreterin Kathlen Eggerling. Man habe sich seit 2019 eigentlich nur im Kreis gedreht, die Gewerkschaftsseite zog sich enttäuscht aus den Verhandlungen zurück.
ver.di hatte die Verhandlungen initiiert. Anlass waren aus Arbeitnehmersicht unzutreffende und zu niedrige Honorierungen von Design-Tätigkeiten für das Social Media Lab. Der bisherige RBB-Honorarrahmen-Tarif sieht für Designer*innen zwei Positionen vor: Stufe 8a für die „selbstständige Umsetzung von überwiegend festgelegten Designkriterien“. Der höherwertige 8b-Tarif gilt für die „Entwicklung künstlerisch und technisch hochwertiger Formate, eigenschöpferische Tätigkeiten, aufwändige Animationen“.
An diesen Tarifen vorbei führte der RBB für Entwicklungen im Social-Media-Bereich eine niedrigere Zwischenstufe ein, statt die Arbeiten dort mit 8b zu honorieren. ver.di-Ziel mit den Verhandlungen war es, die Honorierung auch für Entwicklungstätigkeiten in sich neu herausbildenden Arbeitsbereichen wie dem Crossmedialen News Center (CNC) einheitlich und höherwertig tariflich zu regeln. „Die betroffenen Beschäftigten aus dem Grafikbereich waren der Auffassung, dass die beiden vorhandenen Tarife grundsätzlich ausreichend sind, wenn der RBB die beiden Stufen auch angemessen einsetzt“, beschreibt Kathlen Eggerling die ver.di-Position. Im Laufe der Gespräche stellte sich die Arbeitgeberseite allerdings auf den Standpunkt, dass die bisherige Bewertung der Tätigkeiten und Tarife eher zu hoch gewesen sei und daraus eine überhöhte Vergütung resultiert habe.
Die unterschiedliche Sicht auf die Problematik war auch nach zahlreichen Verhandlungsrunden unter Hinzuziehung von Experten auf beiden Seiten nicht auszugleichen.
„Wir haben uns dann sogar auf die Debatte zu einer Zwischenstufe eingelassen. Unsere Forderung ging aber dahin, die Tätigkeiten genau zu spezifizieren und breiter aufzuspreizen – auch nach oben, mit insgesamt vier Stufen“, beschreibt Eggerling. Dieser Ansatz sei obsolet geworden, als der RBB Ende Oktober seine Position neuerlich, aber wie gehabt beschrieb und Tätigkeiten gegenüber den ver.di-Vorschlägen eine Stufe niedriger bewertete. „An der Stelle mussten wir erkennen, wir kommen nicht mehr weiter“, so die ver.di-Vertreterin.
Das gewerkschaftliche Angebot ist nun vom Tisch und der Designer*innen-Tarif bleibt unverändert. Allerdings will der RBB die umstrittene Zwischenstufe auch im Crossmedialen News Center einführen. Für den Animationsdienst bei „Brandenburg Aktuell“ und der „Abendschau“ wurde den Designer*innen bisher der Tarif 8b gezahlt. Im CNC soll für beide Dienste 11 Prozent weniger gezahlt werden. Ausgenommen von der Kürzung sind lediglich Kolleg*innen mit Bestandsschutz. Das Dumping setzt sich bei den Honoraren fort. Freie Designer*innen, die für die neuen Vorabendformate „Schön und gut“ sowie „Studio 3 live aus Babelsberg“ arbeiten, sollen bei gleichbleibenden Tätigkeiten ebenfalls Kürzungen von 11 Prozent verkraften.
„Wir wollten Verbindlichkeit schaffen, nun herrscht vielfach Frust“, beschreibt Kathlen Eggerling die „total unbefriedigende Situation“. Zu hoffen bleibe, dass das allerletzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen ist.