Kurzer Tarifvertrag bei den Zeitschriften

Symbolfoto: neh

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di und der DJV haben sich mit dem Verband für Zeitschriftenverlage (VDZ) auf einen Tarifvertrag geeinigt, der lediglich eine Laufzeit bis Ende August 2022 hat und 1.000 Euro Einmalzahlung umfasst. Hintergrund für den ungewöhnlichen Abschluss mit nur siebenmonatiger Laufzeit ist die sich aktuell vollziehende Strukturreform des Arbeitgeberverbandes. Danach soll weiterverhandelt werden.

Trotz dieser Umstrukturierung wollten die Gewerkschaften parallel eine kurzfristige Anerkennung der Leistungen der etwa 5.000 Redakteurinnen und Redakteure durchsetzen. Die Tarifverhandlungen über lineare Gehaltserhöhungen sollen dann im August wieder aufgenommen werden, informiert ver.di.

„Die Einmalzahlung überbrückt für die Kolleginnen und Kollegen in den Zeitschriftenredaktionen die Zeit bis zur Neuaufstellung des Arbeitgeberverbandes“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. Die Auszahlung von 1.000 Euro im März sei technisch der früheste Zeitpunkt, zu dem auch die Volontärinnen und Volontäre 500 Euro als Einmalzahlung erhalten sollen. „Wir wollten nicht den Abschluss der Verbandsreform abwarten, bis etwas spürbar auf dem Gehaltskonto geschieht.“ Die vereinbarte Einmalzahlung gilt für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig.

Der Tarifvertrag wurde seitens der Gewerkschaften mit dem bisherigen Tarifpartner VDZ und seinen fünf Landesverbänden sowie erstmals auch mit dem neuen „Medienverband der freien Presse“ abgeschlossen, dem sich die einzelnen Landesverbände derzeit anschließen. Mit diesem Medienverband sollen ab Sommer Verhandlungen zum Gehaltstarifvertrag für die Redakteur*innen in Zeitschriftenredaktionen fortgesetzt werden.

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