Arbeitskampf bei CineStar in Mainz und Frankfurt am Main
Solidarität im Warnstreik
Beim CineStar in Mainz hatte die Gewerkschaft zum Warnstreik aufgerufen. Die Mehrheit der Beschäftigten ist daraufhin am 6. Juni für vier Stunden raus gegangen. „Die Stimmung war sehr gut. Die Kollegen waren keine Sekunde leise. Es gab Beschwerden von den Anwohnern wegen des Lärms, so dass auch die Polizei mal vorbei kam und freundlich mahnte“, beschrieb ver.di-Sekretär Ferhat Altan den öffentlichkeitswirksamen Auftritt der Kinobeschäftigten, die vor allem für höhere Stundenlöhne kämpfen. Aus Osnabrück und aus Frankfurt kamen Kolleginnen und Kollegen nach Mainz, um sich mit den Streikenden zu solidarisieren.
„Um den Betriebsablauf trotz der massiven Proteste in Gang zu halten, hatte der Betriebsleiter Leiharbeitnehmer angelernt, die zum Einsatz kamen“, so Altan. Nach dem Warnstreik reagierte der Arbeitgeber, die Lübecker CineStar-Mutter „Greater Union Filmpalast GmbH“, mit Aussperrungen. Die von den Beschäftigten angebotene Arbeitskraft wurde nicht angenommen. Die nächste Verhandlung soll (nach M-Redaktionsschluss) am 25. Juni stattfinden.
Aussperrung rechtswidrig
Die Beschäftigten des Frankfurter Großkinos CineStar Metropolis kämpfen weiter für einen Haustarifvertrag. Am 16. Juni legten sie zum sechsten Mal seit Ende April die Arbeit nieder, um Druck für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu machen.
Nach dem Ende des befristeten Warnstreiks wurde den beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern um 20.00 Uhr mitgeteilt, sie würden für den Rest des Arbeitstages bis 02.30 Uhr ausgesperrt. „Die Aussperrung ist ein Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite, das nach Artikel 29 Absatz 5 der Hessischen Verfassung aus gutem Grund rechtswidrig und damit generell verboten ist“, erklärt der Leiter des hessischen ver.di-Landesfachbereichs Medien, Manfred Moos. Die Aussperrung beschränke drastisch die Möglichkeit der Arbeitnehmer, durch Streik Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Deshalb ist die von CineStar Metropolis praktizierte Aussperrung nach Auffassung von ver.di in jedem Fall unverhältnismäßig, da die Aussperrung länger dauerte als der vorhergehende Warnstreik.