Mindestlohn für Pseudo-Volontariat

Foto: pixabay

Eine junge Verlagsangestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die miese Bezahlung in ihrem „Volontariat“ und den Missbrauch des Mindestlohngesetzes. Bereits seit einiger Zeit breiten sich Pseudo-Volontariate in der Medienbranche aus. Unter diesem Deckmantel werden „Volontär_innen“ als normale Arbeitskraft eingesetzt, erhalten keine Ausbildung und werden häufig mit weniger als dem Mindestlohn abgespeist. Mit Hilfe von ver.di konnte im konkreten Fall eine Nachzahlung erreicht werden.

„Mit der Einführung des Mindestlohns wurden Ausbildungsverhältnisse vom Mindestlohngesetz ausgenommen – sehr oft liegt die monatliche Volontariats-Vergütung unter dem Mindestlohn. Wird unterhalb des Mindestlohns gezahlt, aber auch nicht ausgebildet, sondern die Volontärin bzw. der Volontär als ganz normale Arbeitskraft eingesetzt, liegt schlicht ein Missbrauch des Mindestlohngesetzes vor“, so die Bewertung von ver.di Hamburg und damit der Ausgangspunkt, der ehemaligen „Volontärin“, Mitglied bei ver.di und beim Netzwerk „Junge Verlagsmenschen“, Rechtsschutz zu gewähren.

Die frühere Volontärin hatte ihr Volontariat bei einem süddeutschen Buchverlag absolviert und Mindestlohn beim Arbeitgeber eingefordert – was dieser zurückgewiesen hatte. Vor dem Arbeitsgericht blieb der Verlag den Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses schuldig. Ohne ein Urteil abzuwarten, hat nun der Verlag die Differenz zum Mindestlohn rückwirkend vollständig erstattet – und Zinsen obendrauf. Damit hatte sich ein Urteil erübrigt. Der Verlag muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Verfahren wurde begleitet vom ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie in Hamburg. Martin Dieckmann, Fachbereichsleiter, sagt dazu: „Das Beispiel unserer Kollegin zeigt, dass es sich lohnt, mit Unterstützung der Gewerkschaft gegen den Missbrauch des Mindestlohngesetzes durch angebliche Volontariate vorzugehen. Darüber hinaus sind aber branchenweite, verbindliche Regelungen erforderlich – wie sie beispielsweise im Journalismus gelten.“

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ver.di-Filmpreis für „Im Prinzip Familie“

„Im Prinzip Familie“ von Daniel Abma ist Gewinner des diesjährigen ver.di-Preises für Solidarität, Menschlichkeit und Fairness auf dem Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm DOK.  Der Film erhielt zudem den „film.land.sachsen-Preis“ für Filmkultur im ländlichen Raum sowie den Preis „Gedanken-Aufschluss“, von einer Jury aus Strafgefangenen der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen. Damit gingen an „Im Prinzip Familie“ die meisten Auszeichnungen bei DOK Leipzig 2024.
mehr »

Der Umgang mit Polizeiquellen

Auch die Polizei betreibt Pressearbeit und schreibt Mitteilungen. Ob diese für Medienschaffende als Quelle taugen, ist umstritten. Viele Journalist*innen übernehmen dennoch, was die Polizei im Netz postet und twittert. Dabei ist nach zahlreichen Vorfällen klar: Die Polizei ist ein eigenständiger Akteur in der öffentlichen Meinungsbildung. In unserem Podcast beschreibt Mohamed Amjahid, wie tief das Polizeiproblem in Deutschlands Sicherheitsarchitektur verwurzelt ist und was die Medien damit zu tun haben.
mehr »

US-Wahlkampf: Absurd, aber sehr real

Der US-Wahlkampf kommt in die heiße Phase. Journalistin und Historikerin Annika Brockschmidt beobachtet seit mehr als einem Jahrzehnt das politische System der USA. In ihren neuen Buch beschreibt sie, wie historische Entwicklungen und Machtkämpfe die republikanische Partei geprägt und radikalisiert haben. Mit M spricht Brockschmidt über die Kommunikationsstrategien der extremen Rechten in den USA und die Wahlberichterstattung.
mehr »

rbb-Intendantin blockiert Tarifeinigung

ver.di ruft die Beschäftigten des rbb ab dem 30. Oktober 2024 zu einem dreitägigen Warnstreik auf. Grund ist die Weigerung der Intendantin Ulrike Demmer, den seit dem Frühjahr ausgehandelten Beendigungsschutz-Tarifvertrag für freie Beschäftigte im Programm zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen. Dabei hat auch der Verwaltungsrat dem Tarifvertrag schon seit Monaten zugestimmt.
mehr »