Eine junge Verlagsangestellte wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen die miese Bezahlung in ihrem „Volontariat“ und den Missbrauch des Mindestlohngesetzes. Bereits seit einiger Zeit breiten sich Pseudo-Volontariate in der Medienbranche aus. Unter diesem Deckmantel werden „Volontär_innen“ als normale Arbeitskraft eingesetzt, erhalten keine Ausbildung und werden häufig mit weniger als dem Mindestlohn abgespeist. Mit Hilfe von ver.di konnte im konkreten Fall eine Nachzahlung erreicht werden.
„Mit der Einführung des Mindestlohns wurden Ausbildungsverhältnisse vom Mindestlohngesetz ausgenommen – sehr oft liegt die monatliche Volontariats-Vergütung unter dem Mindestlohn. Wird unterhalb des Mindestlohns gezahlt, aber auch nicht ausgebildet, sondern die Volontärin bzw. der Volontär als ganz normale Arbeitskraft eingesetzt, liegt schlicht ein Missbrauch des Mindestlohngesetzes vor“, so die Bewertung von ver.di Hamburg und damit der Ausgangspunkt, der ehemaligen „Volontärin“, Mitglied bei ver.di und beim Netzwerk „Junge Verlagsmenschen“, Rechtsschutz zu gewähren.
Die frühere Volontärin hatte ihr Volontariat bei einem süddeutschen Buchverlag absolviert und Mindestlohn beim Arbeitgeber eingefordert – was dieser zurückgewiesen hatte. Vor dem Arbeitsgericht blieb der Verlag den Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses schuldig. Ohne ein Urteil abzuwarten, hat nun der Verlag die Differenz zum Mindestlohn rückwirkend vollständig erstattet – und Zinsen obendrauf. Damit hatte sich ein Urteil erübrigt. Der Verlag muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Verfahren wurde begleitet vom ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie in Hamburg. Martin Dieckmann, Fachbereichsleiter, sagt dazu: „Das Beispiel unserer Kollegin zeigt, dass es sich lohnt, mit Unterstützung der Gewerkschaft gegen den Missbrauch des Mindestlohngesetzes durch angebliche Volontariate vorzugehen. Darüber hinaus sind aber branchenweite, verbindliche Regelungen erforderlich – wie sie beispielsweise im Journalismus gelten.“