Mindeststandards für Honorare

Vergütungsregeln für Freie bei Zeitungen und Zeitschriften in der Debatte

Mindeststandards für die Honorare freier Journalistinnen und Journalisten gibt es nicht. Entsprechend mies wird oft gezahlt. Das könnte sich grundlegend ändern. Die dju in ver.di und der DJV haben Entwürfe für gemeinsame Vergütungsregeln bei Tageszeitungen und Zeitschriften erarbeitet und bereits im August an die Verlegerverbände BDZV und VDZ übermittelt. Es dauerte Monate, bis die Verlegerseite reagierte. Nunmehr soll es am 23. / 24. Januar 2003 eine erste Gesprächsrunde beider Seiten geben.

Möglich wurde dieser Schritt durch die Urheberrechtsreform, die am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist (M3 / 2002). Nach dem neuen § 36 UrhG können nun Urheberverbände mit Vereinigungen von Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen, in denen für eine Branche die angemessenen Vergütungen geregelt werden. Für die Buchbranche hatten die in ver.di organisierten Schriftsteller und Literaturübersetzer entsprechende Vorschläge bereits am 1. Juli an den Börsenverein geschickt (M 7 – 8 / 2002). Kommt es bis Ende August 2003 zu keiner Einigung über die gemeinsamen Vergütungsregeln, so ist im Gesetz ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. An dessen Ende steht ein Schlichtungsspruch. Er gilt aber nur, wenn ihm keine Seite widerspricht.

Basis sind bisherige Honorarempfehlungen

Die Vergütungsvorschläge für freie Journalisten (Download auf der neuen dju-Tarif-Homepage http:// dju.verdi-vorlage.de/honorarregelungen/honorarreg.html) beruhen im Textbereich auf den Honorarempfehlungen der dju und des DJV und im Bildbereich auf der Empfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Da die Vorschläge für Bildhonorare den weitgehend etablierten MFM-Sätzen entsprechen, brauchen sie hier nicht ausführlich dargestellt werden.

Die Vorschläge für die Vergütung journalistischer Wortbeiträge für Tageszeitungen fußen auf der üblichen Honorierung nach Druckzeilen gekoppelt mit Auflagestaffeln. Ausgangspunkt ist dabei ein Basissatz von 60 Cent für das Erstdruckrecht für Nachrichten und Berichte bei bis zu 25.000 Auflage. In höheren Auflagestaffeln (bis 50 000, 100 000 usw.) erhöht sich diese Vergütung in 15-Cent-Stufen bis auf 135 Cent für über 200 000 Auflage. Die Vergütungen für Reportagen etc. soll demgegenüber 20 Prozent höher sein, die für das Zweitdruckrecht 20 Prozent niedriger.

Die Vergütungsvorschläge für Wortbeiträge in Zeitschriften halten sich an die in diesem Bereich übliche Honorierung nach Druckseiten, ausgehend von einem Basissatz von 300 Euro für das Erstdruckrecht für Nachrichten und Berichte bei bis zu 50 000 Auflage bzw. 400 Euro bei Reportagen etc. mit Erhöhung in der Auflagenstaffelung in 180- bzw. 140-Euro-Schritten.

Berücksichtigt sind in allen Bereichen jeweils spezifische Honorarauf- und -abschläge beispielsweise für Alleinveröffentlichungsrechte, Fach- oder konfessionelle Zeitschriften. Neben der jeweiligen Erstnutzung journalistischer Beiträge werden auch alle weiteren Nutzungsmöglichkeiten (z.B. im Internet) an Folgehonorare gekoppelt.

Angemessenes Zeilengeld nicht in einem Schritt

Bei Wortbeiträgen in Online-Medien gehen die Vergütungen von einer Honorierung pro Zeichen gestaffelt nach Visits der Website aus (Basissatz 2,0 Cent bei bis zu 100 000 monatlichen Visits). Werden Printbeiträge zeitgleich in kostenlosen Internet-Ausgaben genutzt, wird ein 50-prozentiger Rabatt auf dieses Online-Honorar gewährt.

Nach den Vorschlägen von dju und DJV sollen Auftragsproduktionen im Text- und Fotobereich sowie redaktionelle Dienste nach Zeitaufwand vergütet werden. Der Tagessatz wurde hier mit 520 Euro angesetzt.

Die Tariferhöhungen für die Redakteure sollen jeweils zu Jahresbeginn auf die Honorarsätze übertragen werden. Eine Sonderregelung wird für die Zeilengelder an Tageszeitungen vorgeschlagen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren als unangemessen niedrig bezeichnet worden sind. Hier werden angemessene Honorare nicht in einem Schritt durchsetzbar sein. dju und DJV fordern deshalb im Zeitraum von 2004 bis 2010 eine zusätzliche Honorarerhöhung um jährlich 12 Prozent.

 

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