Neuer Tarifvertrag für Zeitungsvolontäre

Die endgültige Fassung des neuen Ausbildungstarifvertrags für Volontärinnen und Volontäre in Tageszeitungsverlagen liegt nun vor. Er sieht Ausbildungsinhalte im Bereich Online und Audiovisuell vor. Sein Geltungsbereich auf Redaktionsgesellschaften wurde erweitert. Eine Verlängerung für externe Ausbildungs-Stationen bis zu drei Monate ist möglich.

Als Anhang ist ein Musterausbildungsplan dem Tarifvertrag beigefügt, der Redaktionen bei der Planung und Umsetzung einer modernen Ausbildung unterstützen soll.

Nach etlichen Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie der dju in ver.di und DJV gab es Ende 2016 eine Einigung über eine Novellierung des 26 Jahre alten Volo-Tarifvertrags.

Dass der alte Vertrag einer Überarbeitung bedarf, darin waren sich die Verhandlungspartner einig, schließlich gab es seit 1990 bedeutende technologische Veränderungen in der Medienbranche: Die Zeitungshäuser haben seither Internet-Auftritte entwickelt, Artikelinhalte werden mit Grafiken, Videos oder Audiobeitragen multimedial aufbereitet, Social Media und Apps sind nicht mehr wegzudenken.

Umstritten war die künftige Dauer des Volontariats: Während die Journalistengewerkschaften darauf beharrten, das eine moderne Ausbildung in den bisher geltenden zwei Jahren für das Volontariat möglich sei, wollten die Verleger eine Verlängerung um bis zu neun Monate erreichen. Der Kompromiss sieht nun eine Verlängerung um bis zu drei Monate vor, aber nur für zusätzliche Ausbildungsinhalte, die außerhalb der Ausbildungs-Redaktion angeboten werden. Gedacht ist dabei etwa an Stationen in in- oder ausländischen Korrespondentenbüros, in Nachrichtenagenturen, Pressestellen oder Startups. Diese Verlängerungsklausel kann bis Ende 2019 separat gekündigt werden, erklärt ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel. „Wir werden uns in der Zeit die tatsächliche Einhaltung dieser Regelung genau anschauen und die Volontärinnen und Volontäre dazu befragen, wozu die zusätzlichen Monate verwendet werden“, erklärte von Fintel im Interview mit „M – Menschen Machen Medien“.

Zu den Volontärstarifverträgen Zeitschriften und Tageszeitungen

 

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