Nottopf für Notlagen

Pensionskasse Rundfunk mit Sozialfonds

Schwere Krankheit, Tod eines Familienmitglieds, plötzliches Wegbrechen großer Aufträge – Freie können unverschuldet in gesundheitliche, persönliche oder wirtschaftliche Not geraten. Für die rund 14 000 Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk – der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rundfunkanstalten, Werbefunk- und Werbefernsehgesellschaften und rund 400 freien Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften – wurde ein Sozialfonds aufgelegt. Er ist der Versuch, in besonderen Härtefällen die nicht mehr bestehende Möglichkeit der Beitragsrückgewähr wenigstens teilweise zu kompensieren.
Der im November 2010 vom paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsrat beschlossene „Nottopf“ speist sich bislang aus Spenden. ver.di, WDR und Deutschlandradio haben bereits etwas eingezahlt. „Weitere Sendeanstalten sollten nachziehen, Tarifparteien könnten bei Tarifverhandlungen freie Spitzen des Volumens dem Sozialfonds übertragen, auch Bagatellerlöse – beispielsweise aus der Kabelverwertung, die nicht individuell ausgeschüttet werden – würden weiterhelfen „, meint Jürgen Liebing, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Pensionskasse und Schriftführer des gemeinnützigen Vereins, der den Sozialfonds verwaltet. ARD und ZDF hätten sich bereits aufgeschlossen gezeigt. „Noch aber haben wir nicht mehr als den Tropfen auf dem heißen Stein zusammen. Um wirksam unterstützen zu können, ist es dringend erforderlich, einen ausreichend großen Kapitalstock zu bilden.“ Aus der als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit beruhenden Pensionskasse lässt sich der Sozialfonds nicht speisen, das lassen Statut und Gesetzgeber nicht zu.
Liebing arbeitet selbst als Freier für Deutschlandradio Kultur und den SWF und weiß, wie wichtig die Gewissheit um einen Rettungsanker in unverschuldeten Notlagen ist. Unterstützung leistet der Sozialfonds in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen oder mit ein- bzw. mehrmaligen Beihilfezahlungen. Das gilt bei schwerer Krankheit für besondere therapeutische Maßnahmen, bei Tod von Angehörigen für die Folgekosten, bei drohender oder bereits bestehender Privatinsolvenz, wenn trotz Erwerbstätigkeit der Entschuldungsplan nicht erfüllt werden kann, oder bei Vertragskündigungen bzw. Auftragsentzug durch relevante Auftraggeber zur Neuausrichtung des Jobs. An den Kriterien wird anhand der Praxisfälle weiter gefeilt.
„Wer Leistungen des Sozialfonds in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied der Pensionskasse Rundfunk sein und seine Notlage nachweisen“, erläutert Liebing die Voraussetzungen. „Das kann bei gesundheitlich begründeten Anträgen ein ärztliches Attest sein, bei wirtschaftlichen Problemen die Stellungnahme eines Steuerberaters oder einer Schuldnerberaterstelle.“ Der Verein selbst entwickelt dazu geeignete Formulare und Fragebögen.
www.pensionskasse-rundfunk.de

 

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