Die österreichische Film-Verwertungsgesellschaft (VdFS) muss künftig auch Synchronschauspieler_innen vergüten. Anlass hierfür war eine Initiative der beiden deutschen Organisationen Interessenverband Synchronschauspieler (IVS) und Bundesverband Schauspiel (BFFS). Sie sahen in der bisherigen Praxis der VdFS eine Verletzung der Rechte der in Deutschland tätigen Synchronschauspieler_innen.
Bereits im Juni 2016 hatte die Generalversammlung der Genossenschaft festgehalten, dass die Leistungen der Schauspielerinnen und Schauspieler aus diesem Bereich zweifelsfrei dem urheberrechtlichen Schutz in Österreich unterfallen, wodurch deren Nutzungen gleichermaßen Vergütungsansprüche gegen die VdFS auslösen. Nun befasst sich der Vorstand der Gesellschaft mit der Erarbeitung einer neuen Vergütungsregelung im Schauspielbereich.
„Die Leistungen der in Deutschland tätigen Kolleginnen und Kollegen werden in Österreich zwar ebenfalls umfassend ausgewertet, eine Teilhabe an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen wurde bislang allerdings nicht gewährt. Wir freuen uns, dass die VdFS nun eine Änderung der Verteilungsbestimmungen vornimmt“, erklärte der IVS-Vorstandsvorsitzende Till Völger in einer Pressemitteilung. „Eine solche Anpassung kommt natürlich auch den in Österreich tätigen Synchronschauspielerinnen und Synchronschauspielern zugute“, so Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS.
Die Wahrnehmungsberechtigten der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) müssen hier nicht gesondert tätig werden. Die künftig hinzukommende Vergütungssumme wird im Rahmen des zwischen GVL und VdFS bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages an die Berechtigten ausgeschüttet. Die zu erwartende Vergütung dürfte allerdings eher gering ausfallen. Die Gesamterträge der VdFS belaufen sich für das Jahr 2014 auf 3,94 Millionen Euro, das entspricht 2,41 Prozent der Gesamterträge der GVL im Vergleichsjahr. Zusätzlich schmälert der allgemeine Verteilungsschlüssel der VdFS die Zahlungserwartungen, da für ausübende Künstler_innen pauschal lediglich 20 Prozent der letztendlichen Verteilsumme zur Verfügung stehen.