Radio Hamburg scheitert vor Gericht

Screenshot Video: www.wirsindradio.hamburg

Das Arbeitsgericht Hamburg hat heute einen Unterlassungsantrag von Radio Hamburg gegen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg (DJV) zurückgewiesen. Der Sender wollte den beiden Gewerkschaften in einem Eilverfahren verbieten lassen, in der laufenden Tarifauseinandersetzung die Domain „www.wirsindradio.hamburg“ zu verwenden. Auf dieser Kampagnen-Website wird aktuell über die Forderungen nach besserer tariflicher Bezahlung und die Aktionen der Beschäftigten berichtet.  

Unter anderem wenden sich die Radiomacher_innen mit einem Video an ihre Hörerinnen und Hörer. Darin heißt es etwa: „Seit Jahren kein verlässlicher Inflationsausgleich, … keine Altersvorsorge, keine einheitliche und verlässliche Regelung für Prämien oder andere Vergütungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es in vielen Verträgen nicht mehr.” (M berichtete) Zudem haben sie mit einem Brief an die Gesellschafter von Radio Hamburg für ihr Anliegen geworben, der auf www.wirsindradio.hamburg veröffentlicht wurde.

Gefordert werden Tarifgehälter von einem Sender, der zu den erfolgreichsten Privatradios in Deutschland zählt. Ausweislich der Bilanzen hat Radio Hamburg von 2006 bis 2016 über 60 Millionen Euro verdient. Die Geschäftsführung lehnt jedoch Tarifverhandlungen ab. Stattdessen ging sie gegen die Website vor Gericht. Für die Seite zeichnen ver.di und DJV verantwortlich.

Lars Stubbe, ver.di-Gewerkschaftssekretär, und Stefan Endter, Hamburger DJV-Geschäftsführer: „Dass ausgerechnet ein erfolgreicher Radiosender, der für sich Pressefreiheit reklamiert, gewerkschaftlichen Forderungen nach Tarifgehältern mit gerichtlichen Schritten begegnet, ist sehr bedenklich. Radio Hamburg und seine Gesellschafter wären gut beraten, die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach Tarifgehältern zu respektieren statt in Gerichtsverfahren und Gewinnspiele zu investieren.“

Die Gesellschafter sind: Axel Springer SE, UFA Film- und Fernseh-GmbH, Heinrich Bauer Verlag KG, Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG, Morgenpost Verlag GmbH.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »