Radio Hamburg scheitert vor Gericht

Screenshot Video: www.wirsindradio.hamburg

Das Arbeitsgericht Hamburg hat heute einen Unterlassungsantrag von Radio Hamburg gegen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Deutschen Journalisten-Verband Hamburg (DJV) zurückgewiesen. Der Sender wollte den beiden Gewerkschaften in einem Eilverfahren verbieten lassen, in der laufenden Tarifauseinandersetzung die Domain „www.wirsindradio.hamburg“ zu verwenden. Auf dieser Kampagnen-Website wird aktuell über die Forderungen nach besserer tariflicher Bezahlung und die Aktionen der Beschäftigten berichtet.  

Unter anderem wenden sich die Radiomacher_innen mit einem Video an ihre Hörerinnen und Hörer. Darin heißt es etwa: „Seit Jahren kein verlässlicher Inflationsausgleich, … keine Altersvorsorge, keine einheitliche und verlässliche Regelung für Prämien oder andere Vergütungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es in vielen Verträgen nicht mehr.” (M berichtete) Zudem haben sie mit einem Brief an die Gesellschafter von Radio Hamburg für ihr Anliegen geworben, der auf www.wirsindradio.hamburg veröffentlicht wurde.

Gefordert werden Tarifgehälter von einem Sender, der zu den erfolgreichsten Privatradios in Deutschland zählt. Ausweislich der Bilanzen hat Radio Hamburg von 2006 bis 2016 über 60 Millionen Euro verdient. Die Geschäftsführung lehnt jedoch Tarifverhandlungen ab. Stattdessen ging sie gegen die Website vor Gericht. Für die Seite zeichnen ver.di und DJV verantwortlich.

Lars Stubbe, ver.di-Gewerkschaftssekretär, und Stefan Endter, Hamburger DJV-Geschäftsführer: „Dass ausgerechnet ein erfolgreicher Radiosender, der für sich Pressefreiheit reklamiert, gewerkschaftlichen Forderungen nach Tarifgehältern mit gerichtlichen Schritten begegnet, ist sehr bedenklich. Radio Hamburg und seine Gesellschafter wären gut beraten, die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach Tarifgehältern zu respektieren statt in Gerichtsverfahren und Gewinnspiele zu investieren.“

Die Gesellschafter sind: Axel Springer SE, UFA Film- und Fernseh-GmbH, Heinrich Bauer Verlag KG, Lühmanndruck Harburger Zeitungsgesellschaft mbH & Co. KG, Morgenpost Verlag GmbH.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Ver.di: Deutsche Welle nicht kürzen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die geplante Etat-Senkung bei der Deutschen Welle, mit der eine Schrumpfung des deutschen Auslandssenders einhergehen wird. Stattdessen müsse eine ausreichende Finanzierung durch Bundesmittel gewährleistet werden.
mehr »

Schon entdeckt? Wie Rechte reden

Jede Woche die Analyse eines rechten Zitats – ob aus dem Bundestag oder beim Weihnachtsessen mit der Familie. Das bietet der Newsletter „Wie Rechte reden“ von Maria Timtschenko und Johannes Giesler. Denn: „Die Neue Rechte ist da“, wie die Autor*innen in der Ankündigung ihres Newsletters schreiben: „Sie ist auf der WG-Party bei deinen Freund:innen eingeladen. Sie steht neben dir in der Schlange für ‚Einmal Döner, bitte‘." Und sie verschiebt ihren menschenfeindlichen und autoritären Diskurs in die gesellschaftliche Öffentlichkeit, in Kommentarspalten, eigenen Medien oder Gruppenchats.
mehr »

RSF: Exilmedien als Quelle

Sie decken Korruption und Unterdrückung auf, wo ausländische Korrespondent*innen keinen Zugang haben: Exilmedien sorgen dafür, dass zuverlässige Informationen aus geschlossenen Diktaturen weiterhin verfügbar bleiben. In Kooperation mit dem JX Fund stellt Reporter ohne Grenzen (RSF) dar, wie wichtig Exiljournalist*innen in der internationalen Berichterstattung sind.
mehr »

Urheberrecht: ChatGPT-Urteil ist Anfang

Ein Präzedenzfall ist das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI vom 11. November 2025 sicherlich. Aber abgesehen von einem zu erwartenden längeren Instanzenweg stellt sich auch die Frage, wie sich die gesamte Kreativwirtschaft gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum wehren kann.
mehr »