Reform der Gehaltsstaffeln

Tarifabschlüsse für Redakteure an Tageszeitungen und an Zeitschriften

Die Tarifrunden für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (8. September) und an Zeitschriften (18. August) sind mit einer Einigung der Verhandlungspartner zu Ende gegangen. In beiden Bereichen wurden die Gehaltsstaffeln verändert. Magere Abschlüsse bei den Gehältern der RedakteurInnen in den Tageszeitungen sind dem Erhalt des Manteltarifvertrages geschuldet.

Für die 14.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen wurde nach 12 Monaten andauernder Verhandlung der Gehaltstarifvertrag mit einer veränderten Gehaltstaffel und Tariferhöhungen von 1,0 % ab August 2006 und 1,5 % ab August 2007 sowie einer Einmalzahlung von 350 Euro für die Zeit von August 2005 bis Ende Juli 2008 neu abgeschlossen. Zusätzlich bleiben der Manteltarifvertrag (MTV) und der Altersversorgungstarifvertrag bis zum 31.12.2008 in Kraft. Am 14. September wurde für die arbeitnehmerähnlichen Freien eine entsprechende Erhöhung der Honorarsätze beschlossen.
Bei der Einführung einer neuen Gehaltstaffel ab dem 1. August 2006 gilt ein Besitzstandsschutz. Das heißt, bestehende Gehaltshöhen bleiben in jedem Fall unbeeinträchtigt und werden bei zukünftigen Tariferhöhungen ebenfalls angehoben. Daneben gilt ein Vertrauensschutz für das Erreichen von in der neuen Staffel nicht mehr verzeichneten Gehaltsstufen. Die Anrechnung von Berufsjahren für ein abgeschlossenes Studium entfällt für Neueinstellungen. „Der Gehaltsabschluss für Redakteurinnen und Redakteure ist gänzlich unbefriedigend, weil er sogar unterhalb eines Inflationsausgleichs liegt.“ Dem Gesamtergebnis habe ver.di nur zugestimmt, „weil mit ihm Tarifsicherheit für den MTV und zur Altersversorgung bis Ende 2008 geschaffen wird,“ erklärte der dju-Verhandlungsführer und stellv. ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Mit der neuen Gehaltsstaffel in Zeitschriftenredaktionen wurde eine Forderung des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ) nach Streichung mehrerer Gehaltsstufen erfüllt. Allerdings haben die Gewerkschaften durch verschiedene Regelungen „ein solidarisch orientiertes Gesamtgefüge erreicht“. Dennoch fallen für die 8000 RedakteurInnen Stufensteigerungen weg. So entfällt die Berufsjahresstufe ab dem 15. Berufsjahr für diejenigen, die zum 1. September 2006 das 10. Berufsjahr noch nicht erreicht haben. Außerdem wird es in den ersten Berufsjahren eine deutliche Anhebung des bisherigen Tarifniveaus geben. Die bisherigen Regelungen zur Eingruppierung in die Gehaltsgruppe I, II oder III bleiben unangetastet ebenso wie die Anrechnung von Berufsjahren aus Freien-Tätigkeit oder wegen eines Hochschulabschlusses. Als Tariferhöhung wurden zwei Einmalzahlungen von je 220 Euro im Oktober 2006 und im Januar 2007 sowie die Gehaltserhöhung von 2,2 % für alle Gehaltsstufen vereinbart. Die Gehälter steigen damit zunächst ab September 2006 für alle Neueingestellten und diejenigen, die durch einen Stufensprung oder das höhere Gehalt ab dem 4., 7. oder 10. Berufsjahr in der neuen Gehaltsstaffel eine Besserstellung erhalten. Der Tarifvertrag gilt vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Juli 2008.

nach oben