Reform des Urhebervertragsrechts verwässert

Als „absolut unzureichend“ kritisiert der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den jetzt bekannt gewordenen Regierungsentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts. Eine Stärkung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern war im Koalitionsvertag von CDU/CSU und SPD zugesichert worden. Die Gesetzesreform, wie sie voraussichtlich am 16. März 2016 im Kabinett beschlossen werden soll, müsse jedoch dringend nachgebessert werden, damit Urheber und ausübende Künstler Ansprüche auf angemessene Vergütung durchsetzen können.

„Aus dem jetzigen Regierungsentwurf sind gegenüber dem stimmigen Referentenentwurf beinahe sämtliche für Urheber vorteilhafte Regelungen wieder gestrichen beziehungsweise bis zur vollkommenen Wirkungslosigkeit abgeschwächt worden. Wir erwarten von der Regierung, dass sie ihr Versprechen einlöst und die Rechte der Kreativen tatsächlich stärkt“, sagte Werneke.

Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sah unter anderem ein Rückrufrecht von Nutzungsrechten nach fünf Jahren, einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gegen jeden Verwerter und ein Verbandsklagerecht vor.

Der Regierungsentwurf enthält statt eines Rückrufrechts nach fünf Jahren nur noch ein Recht zur anderweitigen Verwertung einfacher Nutzungsrechte nach zehn Jahren unter bestimmten, einschränkenden Bedingungen. Auch das Auskunftsrecht wird nun deutlich begrenzt und die Wirkungsweise eines Verbandsklagerechts untergraben. Zudem ist der ursprünglich vorgesehene Anspruch auf die Vergütung jeder einzelnen Nutzung jetzt zum Vorteil der Verwerter wesentlich schwammiger formuliert.

Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hätte „zu einer höheren Verhandlungsbereitschaft der Verwerterseite und damit zu mehr Branchenlösungen in Form von Tarifverträgen oder Vergütungsregeln geführt. Dieser notwendige Impuls droht nun verloren zu gehen. Damit wird der eigentliche Anspruch der Gesetzesreform konterkariert“, schätzt Werneke ein. Er verlangt deutliche Nachbesserungen.

Unter dem Slogan „Kreativität verd.dient Wertschätzung“ unterstützt ver.di Urheber_innen und Künstler_innen, die sich gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht einsetzen. Die Erklärung kann mitgezeichnet werden unter: http://www.urheber.info/erklaerung

 

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