Renovierungsbedarf

Einheitliches Vertragswerk für Filmschaffende

Wird in Deutschland ein Film für Fernsehen oder Kino gedreht, dann gibt es eine Richtschnur an der sich sowohl die Kalkulation der Kosten als auch die Arbeitsbedingungen orientieren, der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende. Dieser gilt zunächst für alle Filmschaffenden die auf Dauer einer Filmproduktion beschäftigt sind, also vom Schauspieler über die Kamerafrau bis zur Filmeditorin (Cutterin) oder dem Produktionsfahrer.

Doch bevor ein Film gedreht wird, sind die kreativen Beiträge einer Drehbuchautorin, eines Filmkomponisten oder einer Ausstatterin unverzichtbar. Die Honorare für dieses Gruppe lassen sich vor allem an den Urheberleistungen und nur zum Teil an den Arbeitszeiten messen. So bestimmt sich ein Regiehonorar unter wesentlich anderen Bedingungen als die Gage eines Beleuchters. Nach der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) im letzten Jahr sollen jetzt mit den deutschen Produzenten für Film und Fernsehen Vergütungsregeln für alle kreativen Filmschaffenden im bestehenden Tarifvertrag vereinbart werden. Ziel ist es, tatsächlich angemessene Honorare und Nutzungsbedingungen zu erreichen, die auf einem Folgevergütungssystem beruhen. Mit dem nationalen und internationalen Erfolg eines Films im Fernsehen, Kino oder etwa auf DVD wächst auch die Gesamtvergütung für die beteiligten Kreativen. Gleichzeitig wird der Teil des Tarifvertrages, der die reinen Arbeitsbestimmungen wie Arbeitszeit oder Urlaubsregeln enthält, einem notwendigen Renovierungsbedarf unterzogen. Denn schon die Änderungen der Sozialgesetzgebung vor Umsetzung der sogenannten Agenda 2010 haben für Filmschaffende drastische Auswirkungen. Bisher haben drei Verhandlungstermine stattgefunden mit ersten Ergebnissen von grundsätzlicher Bedeutung. Zunächst ist eine gemeinsame Schlichtungsvereinbarung aufgestellt worden. Damit steht fest, dass – anders als im UrhG vorgegeben – ein verbindliches Verhandlungsergebnis für die Filmschaffenden erzielt wird. Zweitens wird auf Grundlage eines Tarifvertragskonzeptes verhandelt, das ver.di zusammen mit sieben weiteren Berufsverbänden von Filmschaffenden in einem erfolgreichen Konsensprozess entwickelt hat. Dieses Konzept beruht darauf, dass zukünftig ein einheitliches Vertragswerk bestehen wird, in dem sowohl die Arbeitszeiten des Produktionsfahrers als auch die Nutzungsregelung für Filmmusik geregelt werden.

mfi

 

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