Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen zur privaten Altersvorsorge nach dem neuen Altersvermögensgesetz.Auf einem Flugblatt zur „Riester-Rente“, das derzeit mit einer Auflage von 150000 Exemplaren für die „Schwarzen Bretter“ der Betriebe auf den Weg gebracht wird, weist ver.di darauf hin, dass die staatliche Förderung für zusätzliche private Altersvorsorge erst im Jahre 2002 einsetzt. Außerdem werde die neue Zertifizierungsbehörde frühestens zum Jahresende 2001 die ersten Verträge auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft haben. Ein Vertragsabschluss und die Überweisung der Sparbeträge könnten ohne Verluste bis Ende 2002 erfolgen.
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christian Zahn bekräftigte in diesem Zusammenhang die Absicht der Gewerkschaft, den Abschluss von Tarifverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge als weiteres Standbein der Alterssicherung zügig voranzutreiben. „Um attraktive Konditionen zu erreichen, müssen sich die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligen“, betonte Zahn, der im ver.di-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist.