Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften

Ring frei zur sechsten Runde: Jetzt geht es auch um die Lohnfortzahlung bei Krankheit

Die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften werden am 3. Dezember 1996 in Hamburg fortgesetzt.

Auch in der nunmehr sechsten Runde gibt es aus Sicht der IG Medien wenig Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Alle Forderungen der IG Medien nach mehr Zeitsouveränität, tarifvertraglichen Ansprüchen auf journalistische Weiterbildung und Regelungen zur Frauengleichstellung, wurden bisher vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zurückgewiesen. Lediglich auf der Basis unverbindlicher Empfehlungen könne man sich eine Einigung vorstellen, hieß es zuletzt.Auf der anderen Seite sind die Arbeitgeber bisher nicht von ihren Vorstellungen abgerückt, im Tarifvertrag durchgängig Verschlechterungen zu Lasten der Beschäftigten durchzusetzen. Kündigungsfristen sollen verkürzt, bei der Jahresleistung (Weihnachtsgeld) eine Höchstgrenze eingeführt, die Anstellungsverträge nicht mehr auf ein bestimmtes Objekt, sondern grundsätzlich auf alle Objekte eines Unternehmens ausgestellt werden. Die Nutzung von Beiträgen der Redakteurinnen und Redakteure in anderen Medien, bisher vergütungspflichtig, soll alleine den Verlagen zugute kommen.Verschärft wird die Verhandlungssituation noch durch die Ankündigung des Zeitschriftenverlegerverbandes, in Hamburg auch die Regelung der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit in die Verhandlungen einzubringen.

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