Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften

Ring frei zur sechsten Runde: Jetzt geht es auch um die Lohnfortzahlung bei Krankheit

Die Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften werden am 3. Dezember 1996 in Hamburg fortgesetzt.

Auch in der nunmehr sechsten Runde gibt es aus Sicht der IG Medien wenig Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Alle Forderungen der IG Medien nach mehr Zeitsouveränität, tarifvertraglichen Ansprüchen auf journalistische Weiterbildung und Regelungen zur Frauengleichstellung, wurden bisher vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zurückgewiesen. Lediglich auf der Basis unverbindlicher Empfehlungen könne man sich eine Einigung vorstellen, hieß es zuletzt.Auf der anderen Seite sind die Arbeitgeber bisher nicht von ihren Vorstellungen abgerückt, im Tarifvertrag durchgängig Verschlechterungen zu Lasten der Beschäftigten durchzusetzen. Kündigungsfristen sollen verkürzt, bei der Jahresleistung (Weihnachtsgeld) eine Höchstgrenze eingeführt, die Anstellungsverträge nicht mehr auf ein bestimmtes Objekt, sondern grundsätzlich auf alle Objekte eines Unternehmens ausgestellt werden. Die Nutzung von Beiträgen der Redakteurinnen und Redakteure in anderen Medien, bisher vergütungspflichtig, soll alleine den Verlagen zugute kommen.Verschärft wird die Verhandlungssituation noch durch die Ankündigung des Zeitschriftenverlegerverbandes, in Hamburg auch die Regelung der Gehaltsfortzahlung bei Krankheit in die Verhandlungen einzubringen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Medienkompetenz live und vor Ort

Daß Medienkompetenz nicht nur digital, sondern auch im real life vermittelt werden kann  zeigt ein Projekt aus Berlin. Durch aktive Medienarbeit möchte das Meko Neukölln Kinder und Jugendliche darin stärken, ihre Stimme zu erheben, sich einzubringen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Angebote sollen die Teilnehmenden befähigen, sich selbst auszudrücken und ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu teilen.
mehr »

Erziehung zur digitalen Mündigkeit

Wie kann man Kinder und Jugendliche bei der Social-Media-Nutzung vor Gefahren wie Cybergrooming oder -mobbing schützen, ohne ihnen Teilhabe- und Befähigungschancen in der digitalen Welt zu verbauen? Die aktuelle Debatte wird hitzig geführt. Antworten reichen von einem Verbot für Tiktok, Instagram und Co für unter 16-Jährige bis hin zur Stärkung von „digitaler Mündigkeit“ der User und rechtlicher Regulierung der Anbieter.
mehr »

EU ringt um digitale Regulierung

Trump droht mit Sanktionen. Denn einige US-amerikanische Online-Plattformen werden künftig etwas weniger Gewinn machen als bisher, wenn sie sich um Content-Moderation kümmern müssen. Schließlich will die EU Youtube, Instagram, X und andere verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen und ihre Funktionsweisen transparenter zu machen. Diese Eingriffe würden Sanktionen zufolge haben, verlautbarte der US-Präsident. Sanktionen als Preis dafür, die Orte gesellschaftlicher Auseinandersetzung weniger hasserfüllt zu gestalten?
mehr »

Die Krux mit der KI-Kennzeichnung  

Soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok werden mit Inhalten geflutet, die künstlich erschaffen oder manipuliert wurden. Für Nutzer*innen ist es mitunter kaum möglich zu unterscheiden, was „echt“ ist und was nicht. Waren Fälschungen in Zeiten, als generative KI nicht allgemein zugänglich war, zumeist aufwändig, lassen sich heute sekundenschnell realistisch wirkende Bilder und Videos erzeugen.
mehr »