Unbürokratische Hilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige: Wer wegen der jetzt beschlossenen, neuerlichen Corona-Beschränkungen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche Umsatzverluste erleidet, bekommt 75 Prozent der Einnahmeausfälle vom Bund ersetzt. Das bekräftigten die zuständigen Bundesminister und informierten am 29. Oktober zum Procedere.
Was die Bundesminister Peter Altmaier (Wirtschaft) und Olaf Scholz (Finanzen) dazu verkündet haben, dürfte vielen Corona-gebeutelten Mini-Unternehmern wirklich existenziell helfen. Die Berechnung der Unterstützung soll nach dem klaren Motto erfolgen: Wie hoch war der Umsatz im November 2019? Welche Einnahmen wird es im November 2020 geben? Vom Fehlbetrag übernimmt der Bund 75 Prozent. Vorauszahlungen sind möglich.
Selbst zwei Besonderheiten scheinen in dem neuen Programm bereits berücksichtigt. Weil gerade Kreativ-Unternehmer schwankende Monatseinkünfte haben – womöglich ist der November der schlechteste Monat – „können die Umsätze über mehrere Monate gemittelt werden“, erklärte Altmaier vor der Bundespressekonferenz. Und Firmen, die erst nach dem November 2019 gegründet wurden, können einen Monat aus dem laufenden Jahr heranziehen.
Warum nicht mehr – wie bisher – der Nachweis von Betriebskosten als Basis der Corona-Unterstützung gilt, erklärte Altmaier damit, dass die Hilfe nun als „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ ausgelobt und nicht mehr nach Sozialgesetzgebung vergeben werde. Sie solle auch „indirekt betroffenen Unternehmen helfen“, ergänzte Scholz. Ein Beispiel: Wenn die Messe wegen Corona ausfällt, kann auch die dadurch auftragslose Event-Fotografin einen Antrag stellen. Schon in wenigen Tagen sollen die Hilfen bereitstehen. Zunächst nur für den coronal beschränkten November.