Stuttgarter Vorreiter: Tarifbindung für Gemeinschaftsredaktion

Eine Tarifpremiere wurde jetzt in Stuttgart besiegelt: Die Gewerkschaften ver.di und der DJV unterzeichnen mit dem Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger einen Tarifvertrag. Der sichert Tarifbindung für die Beschäftigten der kürzlich gegründeten gemeinsamen Redaktionsgesellschaft von „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“. Die tarifliche Regelung ist die bundesweit erste dieser Art.

„Es gibt Alternativen zur Tarifflucht“, bewertet Siegfried Heim, ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie, das jetzt unterzeichnete Papier zur Einbeziehung von Redaktionsgesellschaften in das Tarifvertragsgefüge von Tageszeitungsverlagen. Der Tarifvertrag steht der verbreiteten Verlegerpraxis entgegen, Aus- und Neugründungen mit der Flucht aus der Tarifbindung zu koppeln. Die Stuttgarter Regelung sei ein „Erfolg der Journalistinnen, Journalisten und Verlagsangestellten, die sich für ihre Tarifverträge stark gemacht haben“, so Heim. Er begrüßte auch, dass die baden-württembergischen Zeitungsverleger zuvor durch eine Satzungsänderung den Weg für die Aufnahme der Stuttgarter Redaktionsgesellschaft in den Arbeitgeberverband frei gemacht hatten. Im Zuge des Mitte vergangenen Jahres beschlossenen Outsourcings hatten die beiden Verlagsunternehmen und die Konzernleitung der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) den Beschäftigten der Gemeinschaftsredaktion zugesichert, Tarifbindung herstellen zu wollen.

Dass dem jetzigen Tariferfolg „derzeit noch eine breite Tarifflucht-Praxis“ gegenüberstehe, kritisierte der Gewerkschafter. Er verwies darauf, dass im SWMH-Konzern bei der Redaktionsgesellschaft des „Schwarzwälder Boten“ die Tarifverträge nur für diejenigen Beschäftigten gelten, die sich dies in einem der längsten Streiks in der Geschichte Deutschlands 2011 erstritten hatten. Neueinstellungen gibt es dort nur zu deutlich schlechteren Gehältern und Arbeitsbedingungen.

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