SZ bezieht Onliner in Tarifbindung ein

Das Hochhaus Süddeutscher Verlag (SV-Hochhaus) in München Zamdorf
Foto: Werner Bachmeier

Die „Süddeutsche Zeitung“ wird künftig den Flächentarifvertrag im Zuge der Zusammenführung von „SZ Print“ und „SZ Digitale Medien“ (SZDM) auch auf die weit über 100 Beschäftigten der Online-Redaktion ausweiten. ver.di begrüßt die Entscheidung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Das sei „das richtige Signal der Wertschätzung, wenn künftig auch die Onlinerinnen und Onliner von den tariflichen Standards profitieren sollen“, erklärte das für Medien zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

„Zugleich ist es ein klares Statement in den Medienmarkt. Die Süddeutsche geht damit selbstbewusst und überzeugt von der Stärke ihrer Produkte aus Print- und Onlineredaktion vor und macht ein nachhaltiges Angebot an Fachkräfte und Seiteneinsteiger in den Journalismus“, betont Schmitz in einer Pressemitteilung. Bisher arbeiteten die Beschäftigten der SZ-Online-Redaktion zu schlechteren Bedingungen als ihre Print-Kolleginnen und -Kollegen. Das sei weder gerecht noch zeitgemäß, so Schmitz. Es sei gut, dass die SZ das erkannt habe und nun den richtigen Schritt tue.

In Zeiten, in denen über alle Branchen hinweg immer weniger Unternehmen nach Tarif zahlten und immer mehr Verlage Tarifflucht betrieben, mache die SZ-Geschäftsführung vor, dass es auch anders gehen könne. „An den Menschen zu sparen, heißt auch an der Qualität zu sparen. Gute Bezahlung, eine hochwertige Ausbildung und wertschätzende Arbeitsbedingungen in den Redaktionen schaffen überhaupt erst die Voraussetzungen für ein erstklassiges publizistisches Niveau“, stellte Schmitz klar. Dies trage auch dazu bei, das eigene Profil als attraktiver Arbeitgeber zu schärfen. Er forderte andere Verlage auf, dem Beispiel der SZ zu folgen und überkommene Hierarchien zwischen Print- und Online-Redaktionen abzubauen. „Wer die gleiche Arbeit für ein gemeinsames journalistisches Produkt leistet, hat auch einen Anspruch auf die gleichen und vor allem fairen Arbeitsbedingungen“, so Schmitz.

Die SZDM ist eine hundertprozentige Tochter des Süddeutschen Verlags und eigenen Angaben zufolge das „digitale Kreativzentrum“ der „Süddeutschen Zeitung“. Zur GmbH zählen die „SZ“-Website ebenso wie alle mobilen Angebote, Services und Apps der „SZ“, des „SZ-Magazins“ und von „jetzt.de“. Die Tarifbindung soll ab 1. Januar 2022 greifen. Bis dahin wolle man alle Detailfragen klären, hieß es aus dem Unternehmen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »

Wenn Selbstständige Kinder kriegen

Der mediafon-Ratgeber zu Mutterschafts-und Elterngeld "Wenn Selbstständige Kinder kriegen" ist in neuer, aktualisierter Auflage erschienen. Die 28 Seiten starke Broschüre von mediafon-Berater Rüdiger Lühr enthält alle aktuellen Regelungen für das Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit, das Kindergeld, Kinderzuschlag und Freibeträge bei der Einkommensteuer, außerdem zum Betreuungsgeld und Kinderkrankengeld.
mehr »