Tarifabschluss für Filmschaffende

Demonstration der Filmschaffenden vor der zweiten Tarifverhandlungsrunde am 21. Januar 2016 in München Foto: Werner Bachmaier

In der dritten Tarifverhandlungsrunde am 1. März 2016 hat ver.di für die rund 25.000 Film- und Fernsehschaffenden einen Tarifabschluss erzielt. Nachdem die Produzenten noch in der zweiten Verhandlungsrunde eine weitere Absenkung der täglichen Höchstarbeitszeit kategorisch abgelehnt hatten, wurden mit dem gestrigen Tarifergebnis nun doch weitere Verbesserungen bei den Arbeitszeiten und darüber hinaus eine deutliche Erhöhung der Tarifgagen erreicht. Zudem bemühen sich die Tarifparteien um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende.

Dabei planen ver.di und Produzentenallianz, beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für den Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) zu stellen. Der Tarifvertrag müsste dann auch in bisher nicht tarifgebundenen Produktionsfirmen zur Anwendung kommen. Dies würde einen deutlichen Schritt in Richtung einer strikteren Anwendung der bestehenden Regelungen des Tarifvertrags bedeuten. „Die meisten Filmproduktionen erhalten Förderungen oder werden im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks produziert. Tarifdumping von Filmproduktionen, die mit Fördergeldern aus Steuern oder Geldern der Bürger aus dem Rundfunkbeitrag ermöglicht werden, ist nicht akzeptabel“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel diesbezüglich in der Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.
Damit würde den Filmschaffenden auch die Geltendmachung der im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge beispielsweise für Mehrarbeit von 60 Prozent für die 13. Stunde und 100 Prozent für jede weitere Stunde erleichtert. In diesem Zusammenhang ist es ver.di seit 2011 in dieser Tarifrunde nun zum dritten Mal in Folge gelungen, mit der Produzentenallianz eine weitere Absenkung der täglichen Höchstarbeitszeiten zu vereinbaren. So sieht die neue Regelung vor, dass bei Kinoproduktionen nur noch an 60 Prozent der Drehtage 13 statt zwölf Stunden gearbeitet werden darf. Für bestimmte TV-Formate wie Dokumentation gilt dies nur für 20 Prozent, bei Serien wie Daily-Soaps nur für zehn Prozent der Drehtage.

Entwicklung der Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) seit 2011 Grafik: ver.di
Entwicklung der Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) seit 2011
Grafik: ver.di

Deutliche Verbesserungen konnten schließlich bei den Tarifgagen erzielt werden. Diese werden sich ab April 2016 um 30 Euro und ab Januar 2017 erneut um weitere 3 Prozent erhöhen. Insgesamt ergibt dies auf die zweijährige Laufzeit des Gagentarifvertrags gerechnet eine Tarifsteigerung von 5,75 Prozent. Für Wochengagen bis 1000 Euro, etwa für Assistent_innen oder Produktionsfahrer_innen fällt die Steigerung sogar noch deutlicher aus und erreicht über 6, teilweise 7 Prozent.
Für den Manteltarifvertrag, der unter anderem die Regelungen zur Arbeitszeit enthält, hat man sich hingegen auf eine Laufzeit bis Ende 2019 geeinigt.

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