In der 3. Verhandlungsrunde am 26. Oktober haben sich die Gewerkschaften mit der Geschäftsleitung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) über folgende Eckpunkte für eine neue tarifliche Regelung geeinigt.
Der MDR zahlt arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für jede Krankheit vom 4. bis 21. Krankheitstag 90 Prozent von 1/365 der Vorjahresbezüge. Vom 22. bis 42. Krankheitstag werden 70 Prozent von 1/365 der Vorjahresbezüge gezahlt. Ab dem 43. Krankheitstag wird vom MDR ein Betrag in Höhe von 20 Prozent von 1/365 der Vorjahresbezüge für max. 46 Wochen gezahlt. In der Praxis bedeutet das: Freie Mitarbeiter, die sich mit der Abgabe der Wahlerklärung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent entschieden haben, bekommen zum gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag zusätzlich 20 Prozent vom MDR.
Die tarifliche Regelung wird zudem eine Härtefallklausel beinhalten. Diese verhindert gravierende Nachteile für freie Mitarbeiter, die im Bezugsjahr vor der Erkrankung Honorarausfälle wegen Mutterschutz-, Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten hatten.
Die neue tarifliche Regelung tritt ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Die derzeitige Übergangsregelung im Ergänzungstarifvertrag für freie Mitarbeiter wird bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.