Tarifeinigung perfekt

Neuregelung der Altersversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Bereits am 21. März 2005 haben sich die Mehrheit der ARD-Anstalten (BR, DeutschlandRadio, NDR, RB, RBB, SWR und WDR, die Deutsche Welle hatte sich dieser Einigung bereits durch gesonderten Tarifvertrag im November 2004 unterworfen) und ver.di, die Deutsche Orchestervereinigung und der DJV auf eine weitreichende Neuordnung der Altersversorgung verständigt.

Die sich daran anschließenden und zum Teil sehr schwierigen Redaktionsverhandlungen konnten nun Anfang August 2005 abgeschlossen werden, so dass sich das Tarifwerk jetzt bereits im Unterschriftsverfahren befindet.

Die zentrale Einigung enthält folgende materielle Eckpunkte:

Die Gesetzesänderungen des Alterseinkünftegesetzes, des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes, des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie anderer Gesetze verursachen bei den obengenannten Anstalten Mehrbelastungen von über 700 Millionen Euro. Die Tarifeinigung führt zu einer etwa hälftigen Lastenteilung, d. h. die Anstalten werden Mehrbelastungen von „nur“ 350 Millionen Euro tragen.

Alle bisher noch bestehenden Nettogesamtversorgungsregelungen werden zum Stichtag 1.1.2005 in Bruttogesamtversorgungsregelungen umgewandelt. Dabei erhöhen sich auf Grund der von den Anstalten getragenen Lasten aus den Steuerreformen 2004 / 2005 und der bereits in 2005 wirkenden neuen Rentenbesteuerung die Versorgungsleistungen um durchschnittlich 10 %, für Ledige in Einzelfällen sogar um bis zu 27 %, da ver.di in den Verhandlungen durchsetzen konnte, dass bei der Umwandlung von den bestehenden Netto- in Bruttoregelungen pauschal die Steuerklasse 3 zu Grunde zu legen ist.

Darüber hinaus konnte für zukünftige Erhöhungen der Bruttogesamtversorgung bei Tarifsteigerungen ein besonderer sozialer Ausgleichsfaktor vereinbart werden. Als besonderen, herausragenden Erfolg bewertet die ver.di-Verhandlungskommission die Durchsetzung der Verknüpfung zwischen der Freistellung der Anstalten von Auffülleffekten und der Kündigungsmöglichkeit des ARD-einheitlichen Versorgungstarifvertrages (VTV). Diese Verknüpfung macht im Ergebnis eine Kündigung dieses Tarifvertrages für die Rundfunkanstalten vor 2015 unmöglich.

Zusätzlich konnte als Ergebnis dieser Tarifeinigung noch ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bei den beteiligten Rundfunkanstalten und eine Übernahmegarantie bis Ende 2008 für den Fall derartiger Kündigungen bei IRT, RBT, SRT und ZFP (als GmbH`s organisierte Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) vereinbart werden. Eine ausführliche Information folgt in der nächsten Ausgabe der „M“.

Wolfgang Paul, ver.di Bundesvorstand, Fachbereich 8

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Erneute ver.di-Streiks in der ARD

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am heutigen Donnerstag in den ARD-Sendern NDR und WDR zum gemeinsamen Streik auf. Auch im BR wird es Aktionen geben. Hintergrund sind die gekündigten Tarifverträge zu Gehalt und Honoraren zu Ende Januar 2026. Die Verhandlungen dazu blieben bislang ergebnislos. Mit Programmeinschränkungen wird gerechnet.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »