Neuregelung der Altersversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Bereits am 21. März 2005 haben sich die Mehrheit der ARD-Anstalten (BR, DeutschlandRadio, NDR, RB, RBB, SWR und WDR, die Deutsche Welle hatte sich dieser Einigung bereits durch gesonderten Tarifvertrag im November 2004 unterworfen) und ver.di, die Deutsche Orchestervereinigung und der DJV auf eine weitreichende Neuordnung der Altersversorgung verständigt.
Die sich daran anschließenden und zum Teil sehr schwierigen Redaktionsverhandlungen konnten nun Anfang August 2005 abgeschlossen werden, so dass sich das Tarifwerk jetzt bereits im Unterschriftsverfahren befindet.
Die zentrale Einigung enthält folgende materielle Eckpunkte:
Die Gesetzesänderungen des Alterseinkünftegesetzes, des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes, des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie anderer Gesetze verursachen bei den obengenannten Anstalten Mehrbelastungen von über 700 Millionen Euro. Die Tarifeinigung führt zu einer etwa hälftigen Lastenteilung, d. h. die Anstalten werden Mehrbelastungen von „nur“ 350 Millionen Euro tragen.
Alle bisher noch bestehenden Nettogesamtversorgungsregelungen werden zum Stichtag 1.1.2005 in Bruttogesamtversorgungsregelungen umgewandelt. Dabei erhöhen sich auf Grund der von den Anstalten getragenen Lasten aus den Steuerreformen 2004 / 2005 und der bereits in 2005 wirkenden neuen Rentenbesteuerung die Versorgungsleistungen um durchschnittlich 10 %, für Ledige in Einzelfällen sogar um bis zu 27 %, da ver.di in den Verhandlungen durchsetzen konnte, dass bei der Umwandlung von den bestehenden Netto- in Bruttoregelungen pauschal die Steuerklasse 3 zu Grunde zu legen ist.
Darüber hinaus konnte für zukünftige Erhöhungen der Bruttogesamtversorgung bei Tarifsteigerungen ein besonderer sozialer Ausgleichsfaktor vereinbart werden. Als besonderen, herausragenden Erfolg bewertet die ver.di-Verhandlungskommission die Durchsetzung der Verknüpfung zwischen der Freistellung der Anstalten von Auffülleffekten und der Kündigungsmöglichkeit des ARD-einheitlichen Versorgungstarifvertrages (VTV). Diese Verknüpfung macht im Ergebnis eine Kündigung dieses Tarifvertrages für die Rundfunkanstalten vor 2015 unmöglich.
Zusätzlich konnte als Ergebnis dieser Tarifeinigung noch ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bei den beteiligten Rundfunkanstalten und eine Übernahmegarantie bis Ende 2008 für den Fall derartiger Kündigungen bei IRT, RBT, SRT und ZFP (als GmbH`s organisierte Gemeinschaftseinrichtungen der ARD) vereinbart werden. Eine ausführliche Information folgt in der nächsten Ausgabe der „M“.
Wolfgang Paul, ver.di Bundesvorstand, Fachbereich 8