Tarifflucht bei Springer

Beschäftigte unter Druck gesetzt

Nach der Ankündigung des Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, Matthias Döpfner, im November auch die derzeit noch tarifgebundenen Kernbereiche des Verlags in selbständige Tochtergesellschaften auszugliedern, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, für die Beschäftigten aller Konzernbereiche eine umfassende tarifvertragliche Sicherung. Nur so seien faire Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung in dem hoch profitablen Konzern sicherzustellen.


„Hinter der glänzenden Fassade des digital ausgerichteten Medienunternehmens liegt allzu oft der dunkle Hinterhof niedriger Gehälter, Druck auf die Beschäftigten und Arbeitsplatzabbau“, sagte Werneke unter Berufung auf Berichte von Beschäftigten aus Tochtergesellschaften der Axel Springer AG. Als Beispiel nannte er die Siegburger allesklar.com AG, die das Internet-Anzeigenportal meinestadt.de betreibt. Dort verloren seit der Übernahme durch den Medienkonzern vor einem Jahr mehr als zehn Prozent der rund 300 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. Betriebsräte, die dies im Axel-Springer-Konzernbetriebsrat berichtet hatten, wurden vom Management massiv unter Druck gesetzt. In anderen Tochtergesellschaften des Konzerns würden Beschäftigte mit weniger als 1.500 Euro brutto monatlich abgespeist. Und in der Redaktionsgemeinschaft von Bild-Berlin und B.Z. arbeiteten Redakteurinnen und Redakteure mit drei unterschiedlichen Arbeitsverträgen Schreibtisch an Schreibtisch. Nur einer dieser Verträge basiere auf dem Tarifvertrag – Neueinstellungen erfolgten nur zu den deutlich schlechteren, tariflosen Bedingungen.
Wenige Wochen nach dem Abschluss eines Tarifvertrages über einen tariflichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro zwischen ver.di und der Leiharbeitsfirma Stark Holding GmbH hat sich die Axel Springer AG entschieden, ab dem 1. März 2014 ein Unternehmen der TABEL-Gruppe im Druckhaus Spandau einzusetzen. Nach den vorliegenden Informationen von ver.di beabsichtigt das Unternehmen TABEL nicht 8,50 Euro, sondern nur 7,50 Euro zu zahlen. Die nicht tarifgebundene TABEL Prozessdienste GmbH ist bereits mit zurzeit ca. 35 Beschäftigten in dem Axel Springer Druckhaus Spandau tätig und verfügt über keinen Betriebsrat. Nach Auffassung von ver.di handelt es sich bei dem von der Axel Springer AG beabsichtigten Wechsel des Dienstleisters von der Stark Holding GmbH zur TABEL Gruppe um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Leiharbeitsfirma Stark Holding GmbH bestätigte die Rechtsauffassung von ver.di. Der neue Arbeitgeber TABEL wäre demnach gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten mit ihren arbeitsvertraglichen Ansprüchen zu übernehmen. Das Gesetz schützt zudem die Beschäftigten ein Jahr vor Kündigungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch den neuen Arbeitgeber. ver.di hat die Stark Holding GmbH und TABEL zu tariflichen Verhandlungen aufgefordert.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »