Tarifinfo Urheberrechtsregelung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen

Sondierungsgespräch zur Urheberregelung für Online-Nutzung ohne Ergebnis

Die Neuregelung der tariflichen Urheberrechtsregelung für die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bleibt zunächst weiterhin strittig. Ein Sondierungsgespräch am 14. Dezember in Köln zwischen Vertretern der IG Medien, des DJV und des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) führte zu keinem Ergebnis. Wie schon bei den im September abgebrochenen Tarifverhandlungen zu diesem Thema scheiden sich die Geister an der Frage, ob und in welchem Umfang die Redakteurinnen und Redakteure an der digitalen Nutzung ihrer Arbeit in Online-Diensten und Datenbanken beteiligt werden. Der BDZV kündigte am Ende des Gesprächs lediglich an, im Januar nochmals intern über die Möglichkeit der Übernahme der entsprechenden Regelung aus dem Zeitschriften-MTV zu beraten. Mit den Zeitschriftenverlegern hatten sich die Gewerkschaften bereits im April 1998 auf eine Neuregelung verständigt.

Die IG Medien fühlt sich bei ihrer Forderung nach einer Beteiligung der Journalistinnen und Journalisten an den Erlösen bei digitaler Nutzung auch durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs bestärkt. Der BGH hatte entschieden, daß eine Einspeisung von Beiträgen aus Zeitungen oder Zeitschriften in elektronische Pressearchive nur mit Zustimmung der Rechteinhaber (Urheber) möglich ist.

Die IG Medien hält bis zu einer tarifvertraglichen Regelung an ihrer Aufforderung an die Redakteurinnen und Redakteure fest, die Einspeisung von Texten und Fotos in Online-Dienste allen-falls unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu dulden. Keinesfalls aber sollte Änderungen der Arbeitsverträge zugestimmt werden, die eine Ausdehnung der Arbeitspflicht auf digitale Verlagsobjekte beinhalten. Auf diesem Weg versuchen derzeit einige Verlage, die geltende Urheberrechtsregelung zu Lasten der Redakteurinnen und Redakteure auszuhebeln.

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