Tariflicher Zuschlag gehört obendrauf

Foto: 123rf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts München, mit dem ein arbeitnehmerähnlicher Freier vom Sender jetzt mit ver.di-Rechtsschutz eine Nachzahlung für zwei Jahre erstritt.

Der Kollege fertigt für den Bayerischen Rundfunkt überwiegend Fernseh-, aber auch Rundfunkbeiträge. Das tut er sowohl auf Basis von Werkverträgen als auch im Rahmen von Redaktionsdiensten. Während ihm in den vergangenen Jahren für Beiträge, die auf Werkvertragsbasis hergestellt wurden, regelmäßig ein tariflicher Onlinezuschlag zum Honorar gezahlt wurde, unterblieb das bei Beiträgen, die innerhalb von Redaktionsdiensten entstanden. Der Sender begründete das damit, dass die Onlinevergütung hier „mit den pauschalierten Tagessätzen bereits ausbezahlt“ sei. Die Tagessätze seien so kalkuliert worden, dass sie die Onlinenutzung bereits einschlössen.

Mit Blick auf die Tarifverträge überzeugte das den Freien nicht. Zudem sei ihm bei Verhandlungen über Tagessätze niemals mitgeteilt worden, dass Onlinezuschläge bereits enthalten sein sollten. Eine „Vermischung“ der einzelnen Vergütungen hätten die Tarifpartner nicht vereinbart, bekräftigt ver.di-Rechtssekretärin Claudia Scheck, die den Kollegen vor Gericht vertrat: „Der geltende Tarifvertrag enthält auch keine diesbezügliche Öffnungsklausel.“

Die im Vorjahr eingereichte Klage des Journalisten lautete demzufolge auf Nachzahlung der Onlinezuschläge für seine in den Jahren 2018 und 2019 im Rahmen von Redaktionsdienst gelieferten Beiträge, die auch im Netz genutzt wurden – insgesamt ein höherer dreistelliger Betrag.

Die Kammer des Münchener Arbeitsgericht folgte der Argumentation, dass dem Kläger der Onlinezuschlag auch für während der Redaktionsdienste gefertigten Beiträge zustehe. Sie bezog sich dabei auf den Tarifvertrag über die Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des Bayerischen Rundfunks, der für Onlinenutzung zusätzlich eine Vergütung von 4,5 Prozent der Erstvergütung vorsieht. Eine eventuelle Einbeziehung des Onlinezuschlages in einen pauschalen Tagessatz sei dagegen „nicht tarifkonform“, heißt es im schriftlichen Urteil. Betont wird dort auch, dass eine unterschiedliche Behandlung von Beiträgen aus Werkverträgen oder Redaktionsdiensten „tarifvertraglich nicht gerechtfertigt“ ist. Die Leistungen erfüllten „unstreitig von der Aufgabenstellung her identische Anforderungen“, was von den Tarifvertragsparteien auch so intendiert sei.

Das Gericht sprach der Verhandlung im November 2020 dem Journalisten die geforderten Nachzahlungen samt Zinsen zu (Az 15 Ca 4958/290). Der Bayerische Rundfunk hat dagegen jetzt Berufung eingelegt. Dennoch, darauf weist ver.di-Rechtssekretärin Claudia Scheck hin, können auch andere Betroffene Nachforderungen auf Onlinezuschlag stellen. „Die Forderungen unterliegen der allgemeinen Verjährung von drei Jahren.“


Weniger Honorar im NDR

Aufgrund ausbleibender Beitragserhöhungen weigerte sich der NDR, die tarifvertraglich vereinbarte Gehalts- und Honorarerhöhung für Feste und Freie im Frühjahr auszuzahlen. Nach erneuten Verhandlungen gab es einen Kompromiss. Über das Wie und Warum sprechen wir mit Björn Siebke, Gewerkschaftssekretär bei ver.di, einst selbst Freier beim NDR.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von SoundCloud. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Gemeinsame Standards für Medienfreiheit

In Brüssel wird der European Media Freedom Act (EMFA) bereits als "Beginn einer neuen Ära" zelebriert. Ziel der Verordnung ist es, die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Medien in der EU in vielfacher Hinsicht zu stärken. Doch wie er von den Mitgliedsstaaten  - vor allem dort, wo etwa die Pressefreiheit gefährdet ist wie Ungarn und der Slowakei - umgesetzt wird, zeigt sich erst im kommenden Sommer.
mehr »

Filmtipp: Die Saat des Heiligen Feigenbaums

Die Alten hüten die Asche, die Jungen schüren das Feuer. Konflikte zwischen den Generationen sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Zumindest im Westen haben die im Rückblick als „68er-Bewegung“ zusammengefassten Proteste für tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen gesorgt. Angesichts des Klimawandels könnte sich das Phänomen wiederholen. Mohammad Rasoulofs Familiendrama, deutscher „Oscar“-Kandidat, beschreibt anhand der Demonstrationen im Iran, wie sich die Alten wehren.
mehr »

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

KI-Lösungen: Heise macht es selbst

Das Medienhaus „Heise Medien“ hat kürzlich das auf generative Künstliche Intelligenz (KI) spezialisierte Medienhaus „Deep Content“ (digitale Magazine „Mixed“ und „The Decoder“) aus Leipzig gekauft. Damit will Heise die Zukunft generativer KI mitgestalten. „Deep Content“ entwickelte mit „DC I/O“ ein professionelles KI-gestütztes Workflow-Framework für Content-Teams und Redaktionen. Bereits seit Juni dieses Jahres kooperiert Heise mit „Deep Content“ bei der Produktion des Podcasts „KI-Update“. Hinter der Übernahme steckt die Idee, den neuen Markt weiter zu erschließen und hohe Gewinne einzufahren.
mehr »