Tariflicher Zuschlag gehört obendrauf

Foto: 123rf

Onlinezuschläge können laut tarifvertraglichen Regelungen beim Bayerischen Rundfunk nicht in Tagessätze für die Honorierung von TV-und Hörfunkbeiträge eingepreist werden, sondern sind zusätzlich zu zahlen. Das besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts München, mit dem ein arbeitnehmerähnlicher Freier vom Sender jetzt mit ver.di-Rechtsschutz eine Nachzahlung für zwei Jahre erstritt.

Der Kollege fertigt für den Bayerischen Rundfunkt überwiegend Fernseh-, aber auch Rundfunkbeiträge. Das tut er sowohl auf Basis von Werkverträgen als auch im Rahmen von Redaktionsdiensten. Während ihm in den vergangenen Jahren für Beiträge, die auf Werkvertragsbasis hergestellt wurden, regelmäßig ein tariflicher Onlinezuschlag zum Honorar gezahlt wurde, unterblieb das bei Beiträgen, die innerhalb von Redaktionsdiensten entstanden. Der Sender begründete das damit, dass die Onlinevergütung hier „mit den pauschalierten Tagessätzen bereits ausbezahlt“ sei. Die Tagessätze seien so kalkuliert worden, dass sie die Onlinenutzung bereits einschlössen.

Mit Blick auf die Tarifverträge überzeugte das den Freien nicht. Zudem sei ihm bei Verhandlungen über Tagessätze niemals mitgeteilt worden, dass Onlinezuschläge bereits enthalten sein sollten. Eine „Vermischung“ der einzelnen Vergütungen hätten die Tarifpartner nicht vereinbart, bekräftigt ver.di-Rechtssekretärin Claudia Scheck, die den Kollegen vor Gericht vertrat: „Der geltende Tarifvertrag enthält auch keine diesbezügliche Öffnungsklausel.“

Die im Vorjahr eingereichte Klage des Journalisten lautete demzufolge auf Nachzahlung der Onlinezuschläge für seine in den Jahren 2018 und 2019 im Rahmen von Redaktionsdienst gelieferten Beiträge, die auch im Netz genutzt wurden – insgesamt ein höherer dreistelliger Betrag.

Die Kammer des Münchener Arbeitsgericht folgte der Argumentation, dass dem Kläger der Onlinezuschlag auch für während der Redaktionsdienste gefertigten Beiträge zustehe. Sie bezog sich dabei auf den Tarifvertrag über die Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des Bayerischen Rundfunks, der für Onlinenutzung zusätzlich eine Vergütung von 4,5 Prozent der Erstvergütung vorsieht. Eine eventuelle Einbeziehung des Onlinezuschlages in einen pauschalen Tagessatz sei dagegen „nicht tarifkonform“, heißt es im schriftlichen Urteil. Betont wird dort auch, dass eine unterschiedliche Behandlung von Beiträgen aus Werkverträgen oder Redaktionsdiensten „tarifvertraglich nicht gerechtfertigt“ ist. Die Leistungen erfüllten „unstreitig von der Aufgabenstellung her identische Anforderungen“, was von den Tarifvertragsparteien auch so intendiert sei.

Das Gericht sprach der Verhandlung im November 2020 dem Journalisten die geforderten Nachzahlungen samt Zinsen zu (Az 15 Ca 4958/290). Der Bayerische Rundfunk hat dagegen jetzt Berufung eingelegt. Dennoch, darauf weist ver.di-Rechtssekretärin Claudia Scheck hin, können auch andere Betroffene Nachforderungen auf Onlinezuschlag stellen. „Die Forderungen unterliegen der allgemeinen Verjährung von drei Jahren.“


Weniger Honorar im NDR

Aufgrund ausbleibender Beitragserhöhungen weigerte sich der NDR, die tarifvertraglich vereinbarte Gehalts- und Honorarerhöhung für Feste und Freie im Frühjahr auszuzahlen. Nach erneuten Verhandlungen gab es einen Kompromiss. Über das Wie und Warum sprechen wir mit Björn Siebke, Gewerkschaftssekretär bei ver.di, einst selbst Freier beim NDR.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von SoundCloud. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Warnstreik bei der Süddeutschen Zeitung

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde am 25. Juli 2024 hatten die Verhandler*innen des Zeitungsverlegerverbandes BDZV der dju in ver.di ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Gehalten haben sie das Versprechen nicht. Konkrete Zahlen zur Tariferhöhung blieb der BDZV schuldig. Stattdessen stellte er Gegenforderungen zum Nachteil der Zeitungsredakteur*innen. Heute streikten dagegen über 100 Beschäftigte der Süddeutschen Zeitung. In Nürnberg gab es eine Aktive Mittagspause vor dem Verlag Nürnberger Presse.
mehr »

Süddeutsche ohne Süddeutschland?

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) will sich aus der Regionalberichterstattung in den Landkreisen rund um München weitgehend zurückziehen. Am Mittwoch teilte die Chefredaktion der SZ zusammen mit der Ressortleitung den rund 60 Beschäftigten in einer außerordentlichen Konferenz mit, dass die Außenbüros in den Landkreisen aufgegeben werden und die Berichterstattung stark zurückgefahren wird. Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft ver.di.
mehr »

Breiter Protest für Rundfunkfinanzierung

Anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) in Leipzig fordert ver.di die Fortführung des Reformdiskurses über die Zukunft öffentlich-rechtlicher Medienangebote und über die Strukturen der Rundfunkanstalten. Die notwendige Debatte darf die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten jedoch nicht daran hindern, ihren vom Bundesverfassungsgericht zuletzt im Jahr 2021 klargestellten Auftrag auszuführen: Sie müssen im Konsens die verfassungsmäßige Rundfunkfinanzierung freigeben.
mehr »

Games: Welcome to Planet B

Die Bürgermeisterin muss sich entscheiden: Soll zuerst ein Frühwarnsystem vor Springfluten eingerichtet oder neue Möglichkeiten zum Schutz vor Hitze geplant werden? Und sollen diese neuen Schutzmaßnahmen besonders günstig oder lieber besonders nachhaltig sein? Was wie Realpolitik klingt ist ein Computerspiel. Denn immer mehr Games setzten sich auch mit Umweltthemen auseinander.
mehr »