Tarifverhandlungen der Filmbranche

Foto: 123rf

Die Tarifverhandlungen für die rund 25.000 Filmschaffenden haben am 12. Oktober zwischen ver.di, der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Arbeitgeberverband Produzentenallianz begonnen. Die Gewerkschaften fordern ein neues Arbeitszeitmodell mit einer Vier-Tage-Woche, kürzerer Tagesarbeitszeit und freien Wochenenden. Außerdem geht es um die verbindliche branchenweite betriebliche Altersvorsorge sowie die Eindämmung des Einsatzes von generativer KI, ähnlich wie in den Verhandlungen der US-amerikanischen Film-Gewerkschaften.

„Wir bewegen große Zukunftsthemen in dieser Tarifrunde, in der es erstmal noch nicht um Gagenerhöhungen geht, sondern um neue Grundbedingungen der Arbeit im Film“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Junge und schon erfahrenere Filmschaffende drängen auf Arbeitszeiten, die sich der in anderen Branchen deutlicher angleichen müssen. Wenn, wie von uns gefordert, künftig bis zu elf Stunden pro Tag gearbeitet werden soll, liegt die Vier-Tage-Woche schon auf der Hand.“ Mit der Vereinbarung eines solchen Arbeitsmodells könnte die Filmbranche Attraktivität zurückgewinnen, die sie im Vergleich zu konkurrierenden Kreativbranchen verloren hat. Die Produzentenallianz täte gut daran, dieses als gemeinsame Chance zur Gewinnung von Fachkräften zu begreifen, so von Fintel.

Tarifverträge müssen verbindlich sein

Die Filmbranche ist international und wird auch in Deutschland vielfach subventioniert. Deshalb drängt ver.di auf eine Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Filmschaffenden zu unterbinden.

„Selbstverständlich wollen auch wir, wie die US-Kolleg*innen, den Einsatz von generativer KI eindämmen, damit die Filmsets und Studios in Deutschland nicht zum ungeregelten Versuchsfeld für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen werden. Filmkreativität nutzt stets technische Entwicklungen in allen Gewerken, das wollen auch wir nicht verhindern. Aber Im Zentrum muss menschliche Kreativität und künstlerischer Ausdruck stehen, die nicht ersetzt, sondern in ihrem Wert herausgestellt werden müssen. Dem darf jede Technikentwicklung gerne dienen, aber nicht umgekehrt“, stellt von Fintel klar.

Die Verhandlungen werden in vier weiteren bis Ende Januar vereinbarten Terminen fortgesetzt. Der nächste Verhandlungstermin findet am 15. November statt.

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