„Handelsblatt“: Versuch von Honorardumping und Umsatzrabatten
Was da im September ins Haus von Fotografen flatterte, die für die führende Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ arbeiten, kann als ein unsittliches Angebot gewertet werden. In jedem Fall widerspricht es in eklatanter Weise jeglichen Honorarempfehlungen für Pressefotografen, von andernorts doch noch vorhandenen kollegialen Umgangsformen mit freien Mitarbeitern ganz zu schweigen.
Leidvoll wendet sich der neue Redaktionsdirektor des „Handelsblattes“ Albrecht Prinz von Croy in einem Brief an seine Fotografen und weist sie auf „die schwierige wirtschaftliche Entwicklung in der Medienbranche“ hin, die auch „an unserem Hause nicht spurlos vorbei gegangen“ sei. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu halten, sei die Bildredaktion des „Handelsblattes“ zu entscheidenden Maßnahmen gezwungen. „Um die erfolgreiche Zusammenarbeit mit ihnen als freien Fotografen auch weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir uns veranlasst, das Abdruckhonorar ab sofort auf 51,- Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu reduzieren“, heißt es in dem Schreiben. „Darüber hinaus würden wir uns freuen, wenn wir uns mit ihnen darauf verständigen könnten, uns rückwirkend zum 1. Januar 2003 einen Rabatt in Höhe von 15 % bezüglich des jeweiligen Monatsumsatzes zu gewähren. Diese Rabattstufe erscheint uns angemessen, da Sie zu den bevorzugten Fotografen unseres Hauses gehören und einen überdurchschnittlichen Umsatz verbucht haben. Wir bitten Sie, uns ihr Einverständnis … auf der dafür vorgesehenen Abschrift … zurück zu senden“, so von Croy „mit freundlichen Grüßen“.
Forderungen abgelehnt
Die Empörung unter den Betroffenen war groß, obwohl offenbar nicht alle Fotografen einen solchen Brief erhalten hatten. Fast alle Angesprochenen lehnten diese Forderungen kategorisch ab. Vor allem die rückwirkende Rabattierung wurde als „Unsinn“ und „als noch nie dagewesen“ zurückgewiesen. Wie soll das auch gehen, einen bereits erzielten Umsatz zu verringern? Und wie soll der künftige nicht gesicherte Umsatz darauf bezogen berechnet werden?
Bis heute zahlt das Handelsblatt 69,02 Euro pro Bild, unabhängig vom Abbildungsformat. Damit sollte das Honorar um 17,77 % gesenkt werden. Die Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) 2003 empfiehlt, für Tageszeitungen mit einer Auflage von 100.000 bis 250.000 für bis zu 2spaltige Fotos 70,00 Euro, für bis zu 4spaltige 90,00 Euro zu zahlen. „Die bisher vom Handelsblatt gezahlten Bildhonorare orientieren sich damit bereits am unteren Limit der MFM-Empfehlungen. Eine so deutliche Absenkung des Honorars wie das Handelsblatt sie plant, verläßt den Rahmen dessen, was bislang offenbar zur Zufriedenheit beider Seiten beigetragen hat. Dies ist für die Fotografen um so schmerzlicher, zumal gerade sie in Zeiten, in denen es dem Handelsblatt wirtschaftlich ausgezeichnet ging und daher durchaus höhere Honorare hätten verlangt werden können, nicht vom wirtschaftlichen Boom profitieren konnten, sondern die finanziellen Lasten der Bild-Digitalisierung einseitig zu schultern hatten. Damit haben sie in nicht unbedeutendem Maße zu Einsparungen beim Verlag beigetragen“, heißt es in einem Schreiben der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) an von Croy. Die hohen Investitionen der Fotografen würden auf angemessenen Bildhonoraren basieren, die bei guten Umsätzen angemessene Gewinne ermöglichen. Zu niedrige Honorare würden dagegen auch bei guten Umsätzen zu unzureichenden Gewinnen führen. „Eine solche Situation ist für keinen Fotografen hinnehmbar, führt sie doch in kurzer Zeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diesen Prozess zu begünstigen, kann nicht im Sinne des „Handesblattes“ sein, das bei gleichbleibender journalistischer Qualität – und dazu gehört hochwertiges, aktuelles Bildmaterial – auch in Zukunft auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den Fotografen angewiesen sein wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der Fotografen durch Dumping-Honorare zu untergraben, heißt nichts anderes, als der eigenen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem unter journalistischen Aspekten, einen Bärendienst zu erweisen“, so die dju.