Verfassungsgericht stützt die Urheber

Vergütungsregeln als maßgebliche Richtschnur bestätigt

Urheberinnen und Urheber können ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen vor Gericht durchsetzen, beispielsweise um eine Nachzahlung zu erhalten. Eine gerichtliche Kontrolle der Honorare greift nicht unzulässig in die Berufsfreiheit der Verleger ein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2011 zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren zurückgewiesen. Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die maßgeblichen Vorschriften des Urheberrechts verstoßen gegen das Grundgesetz.
Freiberufliche literarische Übersetzer seien bei Honorarverhandlungen mit Verlagen die „regelmäßig schwächere Partei“. Der Gesetzgeber durfte deshalb das Urhebervertragsrecht 2002 novellieren und gerichtliche Kontrollen von Honorarvereinbarungen erlauben, um die soziale Position der Übersetzer zu stärken und um sie „angemessen am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit zu beteiligen“, heißt es in dem Beschluss vom 23. Oktober 2013. (Az.: 1 BvR 1842/11 und 1 BvR 1843/11)

Rechtssicherheit für Urheber

In den mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di erreichten Urteilen, hatte der BGH dem Verlag aufgegeben, die Absatz- und Nebenrechtsbeteiligung für beide Übersetzer zu erhöhen und ihnen eine Nachzahlung von rund 13.000 bzw. 6.800 Euro zugebilligt. Mit dieser Entscheidung sei Rechtssicherheit für viele Urheberinnen und Urheber geschaffen worden – weit über den Kreis der Übersetzerinnen und Übersetzer hinaus, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht generell klargestellt, dass der Gesetzgeber die Berufsfreiheit der Verwerter beschränken darf, „um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken“. Außerdem habe das Gericht die nach § 36 Urheberrechtsgesetz aufgestellten Vergütungsregeln oder Tarifverträge als maßgebliche Honorar-Richtschnur ausdrücklich bestätigt. Der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, äußerte sich enttäuscht über die Nachricht aus Karlsruhe. Der Verband hatte die Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags unterstützt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Altersdiskriminierung beim WDR?

Der WDR serviert freie Mitarbeiter*innen ab, die im Rentenalter für den Sender arbeiten wollen. Damit tut er genau das Gegenteil von dem, was in der öffentlichen Diskussion derzeit geraten wird. Während Angestellte sich also über Jahre hinweg auf einen Termin für ihren Ruhestand vorbereiten konnten, wird langjährigen freien Mitarbeiter*innen nun mit kurzer Frist mitgeteilt, wann für sie angeblich Schluss sein soll. Altersdiskriminierung will man beim WDR aber nicht erkennen – für den Sender gehe es vielmehr darum, jüngeren Mitarbeitenden nicht den Einstieg zu blockieren.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

ARD: Durchbruch in Tarifrunde

In dem seit Januar andauernden Tarifkonflikt in ARD-Rundfunkanstalten gibt es erste Verhandlungsergebnisse. Zum Wochenende hin konnte am Freitag (15. November) ein Ergebnis im SWR erreicht werden. Für ver.di ist das ausschlaggebende Ergebnis, dass neben sechs Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen über eine Laufzeit von 25 Monaten auch eine für mittlere und niedrige Tarifgruppen stärker wirkende jährliche Sonderzahlung so stark erhöht wurde, dass es nachhaltige Tarifsteigerungen zwischen sechs und über zehn Prozent gibt.
mehr »