Verfassungsgericht stützt die Urheber

Vergütungsregeln als maßgebliche Richtschnur bestätigt

Urheberinnen und Urheber können ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen vor Gericht durchsetzen, beispielsweise um eine Nachzahlung zu erhalten. Eine gerichtliche Kontrolle der Honorare greift nicht unzulässig in die Berufsfreiheit der Verleger ein, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden des Carl Hanser Verlags gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2011 zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren zurückgewiesen. Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die maßgeblichen Vorschriften des Urheberrechts verstoßen gegen das Grundgesetz.
Freiberufliche literarische Übersetzer seien bei Honorarverhandlungen mit Verlagen die „regelmäßig schwächere Partei“. Der Gesetzgeber durfte deshalb das Urhebervertragsrecht 2002 novellieren und gerichtliche Kontrollen von Honorarvereinbarungen erlauben, um die soziale Position der Übersetzer zu stärken und um sie „angemessen am wirtschaftlichen Nutzen ihrer Arbeit zu beteiligen“, heißt es in dem Beschluss vom 23. Oktober 2013. (Az.: 1 BvR 1842/11 und 1 BvR 1843/11)

Rechtssicherheit für Urheber

In den mit Unterstützung der Gewerkschaft ver.di erreichten Urteilen, hatte der BGH dem Verlag aufgegeben, die Absatz- und Nebenrechtsbeteiligung für beide Übersetzer zu erhöhen und ihnen eine Nachzahlung von rund 13.000 bzw. 6.800 Euro zugebilligt. Mit dieser Entscheidung sei Rechtssicherheit für viele Urheberinnen und Urheber geschaffen worden – weit über den Kreis der Übersetzerinnen und Übersetzer hinaus, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht generell klargestellt, dass der Gesetzgeber die Berufsfreiheit der Verwerter beschränken darf, „um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken“. Außerdem habe das Gericht die nach § 36 Urheberrechtsgesetz aufgestellten Vergütungsregeln oder Tarifverträge als maßgebliche Honorar-Richtschnur ausdrücklich bestätigt. Der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, äußerte sich enttäuscht über die Nachricht aus Karlsruhe. Der Verband hatte die Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags unterstützt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Tarifverhandlungen: Unfaire Forderungen

Für die zweite Tarifverhandlungsrunde mit der dju in ver.di hatte der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ein Angebot zu Tariferhöhungen angekündigt. Doch der Verband legte am 25. Juli in Frankfurt am Main keine konkreten Zahlen vor. Die Tarifverhandlungen hatten am 27. Mai begonnen. Die dju in ver.di fordert zwölf Prozent mehr für Gehälter und Honorare. Damit soll der eingetretene Reallohnverlust ausgeglichen werden.
mehr »

Filmschaffende kriegen künftig mehr

In der achten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Schauspielgewerkschaft BFFS und die Produktionsallianz auf Eckpunkte einer vorläufigen Tarifeinigung verständigt. Doch nicht alle Verhandlungsthemen konnten geklärt werden. Die Frage nach der Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Film wurde verschoben.
mehr »

Schutz vor zu viel Stress im Job

Immer weiter, immer schneller, immer innovativer – um im digitalen Wandel mithalten zu können, müssen einzelne Journalist*innen wie auch ganze Medienhäuser sich scheinbar ständig neu erfinden, die Belastungsgrenzen höher setzen, die Effizienz steigern. Der zunehmende Anteil und auch Erfolg von KI-basierten Produkten und Angeboten ist dabei nur das letzte Glied in der Kette einer noch nicht abgeschlossenen Transformation, deren Ausgang vollkommen unklar ist.
mehr »

Für eine Handvoll Dollar

Jahrzehntelang konnten sich Produktionsfirmen auf die Bereitschaft der Filmschaffenden zur Selbstausbeutung verlassen. Doch der Glanz ist verblasst. Die Arbeitsbedingungen am Set sind mit dem Wunsch vieler Menschen nach einer gesunden Work-Life-Balance nicht vereinbar. Nachwuchsmangel ist die Folge. Unternehmen wollen dieses Problem nun mit Hilfe verschiedener Initiativen lösen.
mehr »