Vergütungsregeln: 47.200 Euro Honorarnachzahlung

Das OLG Karlsruhe hat den Verlag der Pforzheimer Zeitung zu einer beträchtlichen Honorarnachzahlung an einen freien Journalisten verurteilt. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sind die Vergütungsregeln an Tageszeitungen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte am 12. Februar 2015 (Az.: 6 U 115/13) ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 2. August 2013, dass dem freien Journalisten fast 47.200 Euro Honorar für die Jahre 2009 und 2011 zuzüglich Zinsen nachträglich zugesprochen hatte. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Honorarzahlungen und den Sätzen, die dem Journalisten nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zugestanden hätte.
In seiner Pressemitteilung betont das OLG, dass die „Ansprüche nicht nur für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen, sondern auch für davor liegende Zeiträume in Betracht kommen. Die getroffenen Vergütungsregelungen begründeten Indizwirkung für die Höhe einer angemessenen Vergütung auch für solche Zeiträume, die nicht allzu weit vor dem Inkrafttreten der Regelungen liegen.“
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Vor einer Revisionsentscheidung des BGH steht auch die Entscheidung des LG Köln vom 17. Juli 2013. Als erstes Landgericht hatte es die Vergütungsregeln an Tageszeitungen als Grundlage für angemessene Honorare genommen und den Verlag des Bonner General-Anzeigers zu mehr als 10.000 Euro Nachzahlungen an zwei freie Journalisten verurteilt (M 5/2013).

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kürzt Sachsen bei Pressefreiheit?

Dem Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig droht laut epd Medien erneut eine Kürzung seiner Zuschüsse aus dem sächsischen Staatshaushalt. Für die beiden Jahre 2027 und 2028 sei im Entwurf für den Doppelhaushalt eine Förderung von jeweils 120.000 Euro vorgesehen, so die Sächsische Staatskanzlei gegenüber epd.
mehr »

Mehr zuhören, weniger zuspitzen

Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen appelliert an den Journalismus, sich mehr auf gute Gespräche zu fokussieren. Er sieht die Zukunft des Journalismus eher im Moderieren als im Zuspitzen. Das sei in seinen Augen auch die einzige Chance, dass unabhängiger und seriöser Journalismus überhaupt weiter bestehen könne. Die Beziehung zwischen Publikum und Journalismus müsse neu definiert werden.
mehr »

Alles von Relevanz statt Kessel Buntes

Das Programmschema des Radiosenders Deutschlandfunk (DLF) soll zum 30. November 2026 grundlegend reformiert werden. Die Fachmagazine zu Religion, Europa, Umwelt, Literatur, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Medien sollen wegfallen. Eine Petition wendet sich gegen die geplante Programmreform des Deutschlandfunk. Auch freie Mitarbeiter*innen üben Kritik.
mehr »

Marktmacht von Big Tech begrenzen

Ver.di begrüßt das Vorhaben der Rundfunkkommission der Länder, die Vorherrschaft der Tech-Giganten und ihren Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung einzuhegen. Google, X, Meta, TikTok & Co. bis zur Auftrennung ihrer Geschäfte zu bringen, ist im ‚Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2‘ als Möglichkeit angelegt. Werbevermarktung oder Inhalteverbreitung müssten dann für Drittanbieter geöffnet werden.
mehr »