Vergütungsregeln: Zeitung zur Nachzahlung von Honoraren verurteilt

Erstmals hat ein Landgericht die Vergütungsregeln an Tageszeitungen als Grundlage für angemessene Honorare genommen und den Verlag des Bonner General-Anzeigers zu beträchtlichen Nachzahlungen an zwei freie Journalisten verurteilt.

Das Landgericht Köln sprach einem Freien eine Honorarnachzahlung von knapp 10.600 Euro plus Zinsen für über 400 Zeitungsbeiträge von März 2009 bis Januar 2011 zu , für die er nur 25 Cent pro Zeile erhalten hatte (Az.: 28 O 695/11), meldete der DJV NRW, der die Klage beider Journalisten unterstützt hatte. Im anderen Fall wurde der Verlag zur Zahlung von gut 38.400 Euro plus Zinsen an einen Freien verurteilt, der in den Jahren 2008 und 2009 für seine Texte ein Zeilenhonorar von 21 Cent und für seine Fotos 20,45 Euro pro Bild bekommen hatte (Az.: 28 O 1129/11). Das sei „unangemessen niedrig“, urteilte das Gericht und hielt mehr als das Doppelte für angemessen, nämlich 56 Cent pro Zeile und 48 Euro pro Bild. Die Kölner Urteile vom 17. Juli 2013 sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bemerkenswert an den Gerichtsentscheidungen ist noch weiteres: So werden die Vergütungsregeln als gerichtliche Messlatte für angemessene Honorare zugrunde gelegt für Zeiten, in denen sie noch nicht vereinbart waren. Die Vergütungsregeln für Tageszeitungen sind am 1. Februar 2010 in Kraft getreten, die für Fotohonorare am 1. Mai 2013. Für Bildhonorare zieht das Gericht allerdings auch den 12a-Tarifvertrag und die MFM-Empfehlungen heran.
Hätten beide Journalisten dieselbe Rechteübertragung wie in den Vergütungsregeln vereinbart, hätten sie sogar noch mehr Geld vom Gericht zugesprochen bekommen. Da nichts vereinbart war, gab es Abschläge. Es muss auch Fahrtkostenerstattung in Höhe von 30 Cent pro Kilometer nachgezahlt werden und der Verlag muss Auskunft über Nutzungen von Beiträgen durch die Beitragsdatenbank GENIOS geben.
Trotz der verbindlich vereinbarten Vergütungsregeln zahlen viele Verlage ihren freien Journalisten weiterhin ein viel geringeres Honorar. Auch hier wehrten die Freien sich erst, nachdem sie nicht mehr für den General-Anzeiger tätig waren. Das „Gerichtsurteil birgt Sprengkraft für Redaktions-Etats“, titelte das Nachrichtenportal newsroom.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Altersdiskriminierung beim WDR?

Der WDR serviert freie Mitarbeiter*innen ab, die im Rentenalter für den Sender arbeiten wollen. Damit tut er genau das Gegenteil von dem, was in der öffentlichen Diskussion derzeit geraten wird. Während Angestellte sich also über Jahre hinweg auf einen Termin für ihren Ruhestand vorbereiten konnten, wird langjährigen freien Mitarbeiter*innen nun mit kurzer Frist mitgeteilt, wann für sie angeblich Schluss sein soll. Altersdiskriminierung will man beim WDR aber nicht erkennen – für den Sender gehe es vielmehr darum, jüngeren Mitarbeitenden nicht den Einstieg zu blockieren.
mehr »

Klimaprotest erreicht Abendprogramm

Am 20. August 2018, setzte sich die damals 15jährige Greta Thunberg mit dem Schild “Skolstrejk för Klimatet“ vor das Parlament in Stockholm. Das war die Geburtsstunde von Fridays for Future (FFF) – einer Bewegung, die nach ersten Medienberichten international schnell anwuchs. Drei Jahre zuvor hatte sich die Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz (COP 21) völkerrechtlich verbindlich darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
mehr »

ARD: Durchbruch in Tarifrunde

In dem seit Januar andauernden Tarifkonflikt in ARD-Rundfunkanstalten gibt es erste Verhandlungsergebnisse. Zum Wochenende hin konnte am Freitag (15. November) ein Ergebnis im SWR erreicht werden. Für ver.di ist das ausschlaggebende Ergebnis, dass neben sechs Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen über eine Laufzeit von 25 Monaten auch eine für mittlere und niedrige Tarifgruppen stärker wirkende jährliche Sonderzahlung so stark erhöht wurde, dass es nachhaltige Tarifsteigerungen zwischen sechs und über zehn Prozent gibt.
mehr »