Verleger kündigen Gemeinsame Vergütungsregeln

Seit Februar 2010 galten die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalist_innen an Tageszeitungen, eingehalten wurden sie kaum. Deshalb kam es immer wieder zu Aktionen von der dju in ver.di und dem DJV wie hier im Oktober 2010 vor dem Haus des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger in Berlin. Foto: Christian von Polentz

Mit scharfer Kritik und Empörung reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

„Die Kündigung mit der Novelle des Urhebervertragsrechts zu begründen, ist in höchstem Maße entblößend. Der BDZV weigert sich schlichtweg, soziale Verantwortung zu übernehmen. Wir verhandeln seit Jahren über die längst fällige Erhöhung der vereinbarten Honorare. Doch statt die Arbeit der Freien zu würdigen, die eine wichtige Säule für guten Journalismus und erfolgreiche Zeitungen ist, will der BDZV die Bedingungen offensichtlich noch weiter verschlechtern“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

2010 hatte ver.di gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband nach jahrelangen Verhandlungen Gemeinsame Vergütungsregeln mit dem BDZV für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen. In der Realität halten sich viele Verlage jedoch nicht einmal an diese Mindestvergütungen. Durch das novellierte Urhebervertragsrecht, das am 1. März 2017 in Kraft tritt, sollte versucht werden, die Einhaltung der Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Das Verhalten der Zeitungsverleger bestätigt nun die bereits im Gesetzgebungsverfahren von ver.di geäußerten Befürchtungen. Das neue Gesetz enthält zu viele faule Kompromisse zugunsten der Verleger. Dies nutzt der BDZV nun schamlos aus.

 

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