Viele Anträge abgelehnt

Umfrage des BundesFilmVerbandes in ver.di ist ausgewertet

In einer nicht repräsentativen Umfrage, die der BundesFilmVerband (BFV) deutschlandweit durchgeführt hatte, konnten Filmschaffende Angaben zu ihrer Beschäftigungs-, Einkommens- und Lebenssituation machen. Der Fragebogen diente dem Ziel herauszufinden, was genau an der seit Sommer 2009 geltenden Regelung zum ALG I für Film- und Kulturschaffende zu ändern sei. Die Ergebnisse sind alles andere als zufriedenstellend: Alle Befürchtungen seitens der BFV-Vertretung sind deutlich bestätigt worden.

„Haben Sie in den vergangenen zwei Jahren Arbeitslosengeld I (ALG I) nach der bis Ende Juli 2009 geltenden Regelung bezogen? Welchen Anspruch auf ALG I nach der bis Ende Juli 2009 geltenden Regelung haben Sie erworben? Oder haben Sie Anspruch auf ALG I nach der ergänzenden Regelung ab August 2009 erworben? Hat die tarifliche Zeitkontenregelung dazu beigetragen, dass Sie den Anspruch erworben haben?“ Diese Fragen waren Teil der Umfrage des BFV, die Film- und Fernsehschaffende im Zeitraum von Januar bis Mai beantworten konnten. Die Wissenschaftler des BEMA-Instituts für Soziologie der Universität Münster unter der Leitung von Prof. Andrea Bührmann, die die Studie auswerteten, untersuchten zunächst, ob die neue Regelung den Anspruch der Filmschaffenden auf ALG I beeinflusste. Dies war bei etwas weniger als Zweidritteln der Befragten nicht der Fall. Denn nur 36 Prozent derjenigen, die einen ALG-I-Antrag auf Grundlage der verkürzten Anwartschaft gestellt haben, waren mit diesem erfolgreich. Fast jeder zweite Antrag wurde abgelehnt. Bei weiteren 17 Prozent haben die Arbeitsagenturen von einer Antragsstellung abgeraten und das, obwohl die einzelnen Kriterien für die verkürzte Anwartschaftszeit von großen Teilen der Befragten erfüllt worden waren.

Prekäre Bedingungen

Befragt nach den Gründen für die Ablehnung der entsprechenden Anträge auf ALG I wird insbesondere ein zu hoher Anteil an Projekten mit mehr als 42 Sozialversicherungspflichtigen (SV)-Tagen genannt, denn nur etwas mehr als zwei Fünftel arbeiten überwiegend in Projekten mit weniger als 42 SV-Tagen. Knapp ein Drittel kommt innerhalb von zwei Jahren auf immerhin 180 bis 359 SV-Tage. Die Kombination aller drei Kriterien grenzt den Anteil der Bezugsberechtigten jedoch ein. Ein weiteres Kriterium für den Bezug von ALG I ist das Jahreseinkommen, welches bei gut der Hälfte der Befragten unterhalb der Bezugsgröße liegt.
Wenn es um prekäre Beschäftigungsverhältnisse geht, muss man die große Gruppe der Filmschaffenden differenziert betrachten. Denn die Befragten aus den Bereichen Darsteller/innen und Regie arbeiten häufiger unter prekären Bedingungen als Filmschaffende aus den Bereichen Produktion, Licht und Technik.

Arbeitszeitkonten

Einziger Lichtblick der neuen Regelung ist die Einführung von Arbeitszeitkonten, was von mehr als zwei Dritteln der Befragten (72 Prozent) positiv bewertet wird. Etwa jeder fünfte Befragte arbeitet pro Jahr in mindestens einem Projekt mit einem solchen Arbeitszeitkonto. Dieser Anteil gilt für tarifliche wie für pauschale Arbeitszeitkonten. Im Durchschnitt erwerben die Befragten durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten 17 zusätzliche SV-Tage pro Jahr. Nur wenigen Befragten werden Arbeitszeitkonten von ihren Arbeitgebern durchgängig angeboten (9 Prozent). Wesentlich höher ist der Anteil derjenigen, die Arbeitszeitkonten immer von ihrem Arbeitgeber einfordern mussten (25 Prozent). Insbesondere in den Bereichen Licht und Technik und Ausstattung sind Arbeitszeitkonten etabliert. Bei den Darstellern sind sie kaum verbreitet.
Insgesamt sind die Befragten mit ihrer Lebenssituation eher weniger zufrieden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihre finanzielle Situation und den sozialen Status. Beide werden im Schnitt als befriedigend bis ausreichend bewertet. Viele Befragte leiden stark unter stressbedingten Beschwerden wie innerer Gespanntheit (34 Prozent) oder Schlaflosigkeit (14 Prozent).
Die Studie bietet eine gute Grundlage, die aktuelle Regelung, nach der man ALG I mit verkürzter Anwartschaft erhält, ernsthaft zu überdenken.

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